Kindertagesbetreuung

Der Rechtsanspruch kommt: Deutscher Verein fordert neuen Krippengipfel

In seiner Präsidiumssitzung am 23. März forderte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) einen neuen Krippengipfel und einigte sich auf Eckpunkte zu den Herausforderungen beim Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren.

24.03.2011

Der Ausbau von Angeboten zur Bildung, Erziehung und Betreuung auch für Kinder unter drei Jahren, d. h. gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern von Geburt an zu schaffen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, wird inzwischen von niemanden mehr ernsthaft in Frage gestellt.

Das Kinderförderungsgesetz 2008 (KiföG) und der am 1. August 2013 in Kraft tretende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geben den Rahmen und das Ziel vor. Trotz aller bisherigen Anstrengungen seitens der Kommunen, Träger, Ausbildungsinstitutionen, Bundesländer und des Bundes steht die planmäßige Umsetzung des KiföG aber in Frage – gerade angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte, insbesondere in den Kommunen.

Der Deutsche Verein formuliert deshalb wesentliche Eckpunkte, die zum Gelingen des qualitativen und quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren beitragen und in den weiteren Umsetzungsbemühungen berücksichtigt werden sollten. „Wir müssen eine bedarfsgerechten Betreuungsquote zur Kenntnis nehmen und eine entsprechende Neujustierung der Finanzierungsvereinbarungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen aushandeln, deshalb braucht es einen neuen Krippengipfel“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. „Alle zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen müssen in den qualitätsorientierten Ausbau fließen. Deshalb sollte auf Länderebene ein einheitlicher Beitragssatz festgelegt werden“, so Löher weiter.

Darüber hinaus sollte die Bedarfsplanung und -feststellung regional erfolgen. Hierzu müssten alle relevanten Akteure auf kommunaler Ebene eingebunden werden. Aus qualitativen, aber auch fiskalischen Erwägungen heraus, darf – so die Position des Deutschen Vereins – die Frage des Platzbedarfs nicht vom Personalbedarf getrennt werden. Es muss eine Aufwertung des Berufsbildes und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen erfolgen.

Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs spricht sich der Deutsche Verein für eine Öffnung der Einrichtungen für andere Berufsgruppen aus. Mehr Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind weitere Voraussetzungen.

Herausgeber: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

 

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