Kindertagesbetreuung

Das Saarland setzt als zweites Bundesland das Gute-KiTa-Gesetz um

Der Ministerrat gab am 30. April grünes Licht für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes. Als zweites Bundesland setzt nun das Saarland das Gesetz um und erhält rund 63,5 Millionen Euro vom Bund für die Verbesserung der frühkindlichen Bildung.

30.04.2019

„Wir haben uns richtig ins Zeug gelegt und ich freue mich sehr, dass wir am 23. Mai das zweite Bundesland nach Bremen sein werden, das den Vertrag mit dem Bund unterzeichnet“, so Bildungsminister Ulrich Commerçon.

Maßnahmen im Saarland zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung

Im Saarland werden in den nächsten vier Jahren mit den 63,5 Millionen Euro aus dem Gute-KiTa-Gesetz folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Verbesserung des Fachkräfte-Kind-Schlüssels bei Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen,
  • Gewinnung qualifizierter Fachkräfte durch die Implementierung einer praxisintegrierten Ausbildung,
  • Stärkung der Leitung durch Erhöhung der Leitungsfreistellung,
  • Stärkung der Leitung durch ein zusätzliches Qualifizierungsangebot,
  • Förderung der Sprachbildung durch zusätzliches Qualifizierungsangebot „Sprache und interkulturelle Bildung“
  • sowie Verbesserung der Teilhabe durch Entlastung der Eltern durch Absenkung des Anteils der Elternbeiträge (in KiTas) bis zur Hälfte und
  • Verbesserung der Teilhabe durch Entlastung der Eltern in der Kindertagespflege durch Erhöhung der Landesförderung.

Die Vertragsunterzeichnung mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey erfolgt am 23. Mai 2019.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.
Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Weitere Informationen finden sich unter: www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes vom 30.04.2019

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