Kindertagesbetreuung

Caritas und KTK begrüßen Gesetzesvorhaben zur Qualität in Kitas

Der Deutsche Caritasverband und der KTK begrüßen, dass Familienministerin Franziska Giffey ein Gesetz zur Qualität in Kindertageseinrichtungen auf den Weg bringen will. Die Eckpunkte der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) seien eine gute Grundlage, um dauerhaft bessere Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen.

22.03.2018

„Endlich ist der Zeitpunkt für eine konsequente, auch durch den Bund unterstützte Entwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen gekommen", sagt Caritas-Präsident Peter Neher. Der Deutsche Caritasverband und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband treten seit vielen Jahren dafür ein, dass die Qualität in Kindertageseinrichtungen seitens des Bundes durch ein Qualitätsgesetz unterstützt wird.

Strukturelle Standards müssen bundesweit gelten 

Der Deutsche Caritasverband und der KTK begrüßen, dass Familienministerin Franziska Giffey ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen möchte. „Für eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kitas und optimale Rahmenbedingungen für die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte, sind Richtwerte bezüglich des Betreuungsschlüssels notwendig, die länderübergreifend gelten müssen“, macht Neher deutlich.

„Dafür sind bessere strukturelle Standards erforderlich, die bundesweit gelten“, bekräftigt Domkapitular Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes. Dazu gehörten auch mehr zeitliche Ressourcen für Leitungsaufgaben und mehr Personal in den Einrichtungen, so Bieber.

Eckpunkte für bessere Kita-Qualität  

Der Deutsche Caritasverband und der KTK-Bundesverband bewerten in diesem Zusammenhang den von der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) im Mai 2017 gefassten Beschluss für ein Bundesqualitätsentwicklungsgesetz als einen wichtigen Meilenstein. Die darin verabschiedeten Eckpunkte bieten eine gute Grundlage für die von Familienministerin Giffey angekündigte Gesetzesinitiative. In den Eckpunkten der JFMK für ein Bundesqualitätsentwicklungsgesetz ist unter anderem eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen in Aussicht gestellt, die sich ab 2022 auf jährlich 5 Milliarden Euro beläuft. Auf diese Unterstützung sind Länder, Kommunen und die Träger von Kindertageseinrichtungen angewiesen, um bessere Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen.

„Der Betreuungsbedarf der Eltern steigt weiter. Ein anhaltendes Engagement des Bundes, auch finanzieller Art, ist daher unerlässlich. Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse, wie sie der Koalitionsvertrag als Ziel deutlich beschreibt, fängt bei gleichwertigen Kita-Angeboten an“, so Neher.

Quelle: Deutscher Caritasverband e.V. vom 21.03.2018

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