Kindertagesbetreuung

Caritas und Fachverband für Kindertagesstätten fordern Bundes-Qualitätsgesetz

Seit Jahren fordern der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder – KTK Bundesverband ein Bundes-Qualitätsgesetz, das einen Rahmen für Bildung und Erziehung mit bundesweiter Gültigkeit festlegt.

28.07.2014

„Für die Entwicklung von Kindern ist eine hochwertige Betreuung, Bildung und Erziehung in Kindertagesstätten eine unerlässliche Voraussetzung. Um allen Kindern gute Bedingungen zu bieten, brauchen wir ein Qualitätsgesetz, das trotz der föderalen Struktur die Standards in Kindertageseinrichtungen definiert“, fordert Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich des Kita-Ländervergleichs der Bertelsmann-Stiftung.

„Wir brauchen gesetzliche Vorgaben, die dazu beitragen, dass alle Kinder gleiche Chancen bekommen und die verlässliche Bedingungen für die Fachkräfte schaffen“, macht Neher deutlich.

„Erneut belegt die Studie, dass die Betreuungsschlüssel und damit die Voraussetzungen für die Qualität der Kindertagesbetreuung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Die Frage einer verlässlichen und qualitativ hochwertigen Bildung, Erziehung und Betreuung hängt noch immer zu stark von regionalen Gegebenheiten ab“, kritisiert Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes.

Bundesweit vergleichbare fachliche Standards und bessere personelle und strukturelle Bedingungen in Kindertagesstätten sind unabdingbare Voraussetzungen, um den gestiegenen Anforderungen in Tageseinrichtungen für Kinder zu entsprechen, die Persönlichkeit von Kindern sowie deren Vertrauen in das Leben zu stärken. Dies setzt voraus, so Bieber, dass man bei der Festlegung der Standards wissenschaftliche Empfehlungen zugrunde legt. In diesem Sinn trägt ein Bundesqualitätsgesetz auch dazu bei, den Beruf der Erzieherin attraktiver zu machen und dringend notwendige Fachkräfte zu gewinnen.

Für die Gewinnung von Fachkräften setzen sich der DCV und sein Fachverband, der KTK-Bundesverband, engagiert ein. So wird angestrebt, dass Teilzeitkräfte aufstocken und befristete Verträge entfristet werden, um den Beruf attraktiver werden zu lassen. Zudem wird verstärkt mit Programmen um Erzieherinnen geworben, die aus dem Beruf ausgestiegen sind.

Die katholische Kirche stellt bundesweit fast 70.000 Plätze für unter Dreijährige zur Verfügung. Dies entspricht einem Anteil von 13 Prozent aller Betreuungsplätze für diese Altersstufe. Insgesamt besuchen 642.000 Kinder im Alter zwischen null und sechs Jahren katholische Kindertagesstätten.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverband e.V. vom 25.7.2014

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