Recht

Bund soll bei Kosten der Kinderbetreuung Interessen der Länder wahren

Der Bundesrat hat am 12. Oktober zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, der der innerstaatlichen Umsetzung der neuen Vorgaben des Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts dient.

16.10.2012

Er sieht in dem Entwurf ein grundsätzlich geeignetes Instrumentarium zur Erfüllung der internationalen Verpflichtungen. Detailregelungen des Entwurfs enthielten jedoch Korrekturbedarf. So erwartet der Bundesrat, dass der Bund die finanziellen Zusagen zum Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen bereits ab 2013 erfüllt.

Der Bundesrat stellte auch klar, dass die Umsetzung des Fiskalvertrags den Ländern keine neuen Verpflichtungen auferlegen darf, die über die verfassungsrechtlich bereits bestehenden hinausgehen. Zudem fordert er die Bundesregierung auf, den berechtigten Interessen der Länder im Zusammenhang mit den vom Bund zu zahlenden "Entflechtungsmitteln" nachzukommen und zu einer fristgerechten abschließenden Regelung zu gelangen.

Der Gesetzentwurf schreibt die zulässige Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von 0,5 Prozent des BIP gesetzlich fest und beauftragt den Stabilitätsrat, die Einhaltung der Defizitobergrenze zu überwachen. Zudem soll er eine Übereinkunft von Bund und Ländern zur gemeinsamen Finanzierung von 30.000 zusätzlichen Plätzen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren umsetzen.

Das Dokument: <link http: www.bundesrat.de cln_330 nn_2291536 shareddocs beratungsvorgaenge _blank external-link-new-window external link in new>Entwurf eines Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags

Quelle: Bundesrat vom 12.10.2012

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