Kindertagesbetreuung

Bremen: 2,3 Millionen Euro für Kitas in schwieriger Lage

Damit Kitas in schwierigen sozialen Lagen Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf individuell fördern können, stellt die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung 2,3 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Kitas ab vier Gruppen sowie kleine Kitas im Verbund können sich um eine Förderung bewerben. Es stehen sowohl Mittel für Personalkosten als auch für Sachkosten zur Verfügung.

16.02.2018

Die Herausforderungen, denen sich Mitarbeitende in Kitas tagtäglich stellen, sind sehr groß – speziell in den Stadtteilen mit hohem Förderbedarf. Besonders dort müssen Gruppendienste fachlich mehr unterstützt und insgesamt mehr entlastet werden. Dabei ist die Bandbreite der Unterstützungsbedarfe erheblich. Neben dem Bereich der Sprachförderung müssen Elternarbeit, Netzwerkarbeit im Sozialraum, Kooperation mit anderen beteiligten Akteuren zur besseren Unterstützung der Familien verstärkt werden.

Individuelle Förderung trotz erhöhtem Unterstützungsbedarf

Damit diese Kitas die Herausforderungen besser bewältigen können, stellt die Senatorin für Kinder und Bildung 2,3 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Ziel ist es, dass auch in schwierigen sozialen Lagen die individuelle Förderung von Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf möglich bleibt und gegebenenfalls weiterentwickelt wird. Mit den Finanzmitteln werden in diesem und im kommenden Jahr Personalkosten für eine halbe Stelle Sozialpädagogin /Sozialpädagogen plus 10.000 Euro Sachkosten (beispielsweise für Teamfortbildungen, Veranstaltungen für Eltern und ihre Kinder, Info-Material) pro Kita gefördert.

Auswahlkriterien für die Förderung

Für die Mittel ist eine Bewerbung notwendig. Es können sich Kitas ab vier Gruppen (oder mehrere kleine Kitas im Verbund) bewerben. Ebenso können sich bestehende Kooperationsverbünde, auch trägerübergreifend, bewerben, die dann ein größeres Stellenkontingent zusammenstellen könnten. Anträge werden durch den jeweiligen Träger gestellt.

Die Auswahlkriterien für die Förderung sind:

  • Schlüssigkeit der Konzeption
  • Signifikant hoher Anteil von Kindern bzw. Familien mit SGB II-Bezug
  • Signifikant hoher Anteil von Sprachförderkindern

Gehen mehr Anträge ein, als Fördermittel zur Verfügung stehen, wird in Rangfolge nach Sozialindex und Sprachindex entschieden. Das Antragsverfahren startet am 15. März 2018 und endet am 10. April 2018. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt durch die Behörde der Senatorin für Kinder und Bildung bis zum 21.April 2018.

Druck in den entsprechenden Stadtteilen sehr hoch

„Wir investieren weiter in die Qualitätsverbesserung der Kitas. Der Druck in den entsprechenden Stadtteilen ist sehr hoch. Die Dinge, die notwendigerweise bearbeitet werden müssen, aber nicht direkt etwas mit der Betreuung der Kinder zu tun haben, sind in den vergangenen Jahren immer mehr geworden. Dazu gehören beispielsweise Gespräche mit Institutionen im Stadtteil, eine intensive Elternarbeit und das Pflegen von Netzwerken. Erzieherinnen und Erzieher in Kitas brauchen dringend Entlastungsmöglichkeiten, diese wollen wir unter anderem mit diesen Verstärkungsmitteln für Kitas schaffen“, sagt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.

Quelle: Senat der Freien Hansestadt Bremen vom 14.02.2018

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