Kindertagesbetreuung

Brandenburgisches Kabinett regelt Finanzierung von Kindertagesstätten neu - Mehr Geld für Kommunen

Das Kabinett hat die Finanzierung von Kindertagesstätten neu geregelt. Das Anpassungsgesetz setzt die Anforderungen des Landesverfassungsgerichts an das Kindertagesstättengesetz und die Betriebskosten- und Nachweisverordnung um.

08.01.2014

Die brandenburgische Jugendministerin Martina Münch betonte: „Mit der neuen Finanzierungsregelung ist es gelungen, einen vertretbaren Mittelweg zwischen einer zeitraubenden centgenauen Abrechnung und einer pauschalen Kostenerstattung zu finden."

Münch weiter: „Die neue Regelung sichert den Jugendämtern die Finanzierung ihrer Mehrkosten aufgrund der Personalschlüsselverbesserung aus dem Jahr 2010, indem die unterschiedlichen Personalkosten ebenso berücksichtigt werden wie die unterschiedlichen Betreuungsgrade. Dieses Verfahren ist aufwändiger als die bisherige Pauschalfinanzierung, entspricht aber besser den tatsächlichen Belastungen."

Die Ministerin verweist darauf, dass das Land im Kita-Bereich sehr gut aufgestellt ist: „Brandenburg gehört mit seinem Betreuungsangebot seit Jahren bundesweit zur Spitzengruppe. Knapp 95 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen eine Kindertageseinrichtung, bei den Zweijährigen sind es mehr als 80 und bei den Einjährigen mehr als 60 Prozent. Dafür stellt das Land den Kommunen jedes Jahr mehr als 200 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Verbesserung des Personalschlüssels im Jahr 2010 haben wir einen großen Schritt getan, um die Qualität in den Einrichtungen deutlich zu verbessern. Die Erzieherinnen haben seitdem mehr Zeit für die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes – dadurch werden die Chancen der Kinder auf einen guten Start ins Leben deutlich verbessert."

Die neue Regelung soll rückwirkend zum 01. Januar in Kraft treten. Das Land Brandenburg stellt für 2014 insgesamt zusätzlich 9,36 Millionen Euro für die er-warteten Mehrkosten zur Verfügung. Das Kindertagesstätten-Anpassungsgesetz soll Ende Januar in erster Lesung im Landtag behandelt werden.

Hintergrund:

Um die Qualität der Bildungsarbeit in den rund 1.450 Kindertagesstätten für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter zu erhöhen, hat der Landtag den Betreuungs-schlüssel in den Kitas zum 1. Oktober 2010 verbessert. Seiher betreut bei den Null- bis Dreijährigen eine Erzieherin sechs Kinder (vorher 1 zu 7) und bei den Drei- bis Sechsjährigen eine Erzieherin zwölf Kinder (vorher 1 zu 13). Die Kosten für diese Verbesserung des Personalschlüssels trägt das Land – und weist den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Weitergabe an die Kita-Träger zusätzlich mehr als 36 Millionen Euro pro Jahr zu. Streitpunkt vor dem Verfassungsgericht waren die Höhe dieser Zuwendung und die Aufteilung der Mittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Klage hatten die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam eingereicht.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg vom 08.01.2013

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