Kindertagesbetreuung

Brandenburg: Kita-Besuch im letzten Jahr vor der Einschulung künftig gebührenfrei

Eltern in Brandenburg sollen ab August 2018 für das letzte Jahr vor der Einschulung keine Kita-Beiträge mehr zahlen müssen. Diesem Gesetzesvorschlag der Bildungsministerin muss der Landtag noch zustimmen. Parallel zum Einstieg in die Beitragsfreiheit tritt im Spätsommer eine weitere Verbesserung des Personalschlüssels im Kindergartenbereich auf 1:11 in Kraft.

27.02.2018

Bildungsministerin Britta Ernst hat am 20. Februar im Kabinett den Gesetzentwurf über den Einstieg in die Befreiung von Elternbeiträgen für die Kita-Betreuung vorgestellt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages sollen die Eltern ab 1. August für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung vollständig von der Zahlung befreit werden. Nach der Kabinettsitzung sagte Ministerin Ernst: „Brandenburg wird noch familienfreundlicher. Wir entlasten Familien durch den Wegfall der Kita-Gebühren im letzten Jahr vor der Einschulung. Kitas sind Bildungseinrichtungen. Deshalb werden sie in den nächsten Jahren schrittweise gebührenfrei. Das Land übernimmt die Kosten.“

Letztes Kita-Jahr beitragsfrei

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von den Kita-Trägern im letzten Jahr vor der Einschulung keine Elternbeiträge erhoben werden dürfen, egal ob eine Gemeinde oder ein freier Träger die Kita betreibt. Alle Betreuungsumfänge im letzten Kita-Jahr vor der Schule sind beitragsfrei. Die Eltern müssen dafür keinen Antrag stellen.

Einnahmeverbesserung der Träger durch Landesmittel

Die Träger der Einrichtungen bekommen den Einnahmeausfall über die Landkreise und kreisfreien Städte in vollem Umfang vom Land ersetzt. Sie erhalten pro Kind und Monat eine Pauschale von 115 Euro. Dieser Satz liegt über den durchschnittlichen Einnahmen aus Gebühren der Kita-Träger in Brandenburg. Für mehr als die Hälfte aller Kita-Träger führt dies daher zu einer Einnahmeverbesserung. Das zusätzliche Geld soll in die Qualität der Kitas fließen. Kita-Träger, die im Durchschnitt höhere Einnahmen aus Elternbeiträgen haben, bekommen diese auch vollständig erstattet.

Beitragsfreiheit gilt nicht für Essensgeld und andere Leistungen

Die Beitragsfreiheit gilt grundsätzlich für alle Leistungen, die der Träger der Kita im Rahmen seines Auftrags nach dem Kita-Gesetz erbringt. Sie gilt damit nicht für das Essensgeld und nicht für Leistungen, die über das ortsübliche und gesetzlich vorgesehene Maß hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel ungewöhnliche Zusatzleistungen, wie eine Tennisanlage oder ein Fahrservice.

Personalschlüssel im Kindergarten verbessert

Schätzungen zufolge werden im letzten Jahr vor der Einschulung etwa 25.000 Kinder beitragsfrei in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut. Die jährlichen Kosten von rund 42 Millionen Euro trägt das Land. Da die Neuregelung zum 1. August in Kraft treten soll, fallen für 2018 etwa 17,5 Millionen Euro für das Land an.

Parallel zum Einstieg in die Beitragsfreiheit tritt am 1. August 2018 eine weitere Verbesserung des Personalschlüssels im Kindergartenbereich auf dann 1:11 in Kraft.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 20.02.2018

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