Kindertagesbetreuung

Brandenburg: 250.000 Euro für Eltern-Kind-Treffpunkt

Jugendstaatssekretär Burkhard Jungkamp überreicht am Mittwoch, den 30. Januar 2013, in Falkensee (Landkreis Havelland) einen Fördermittelbescheid der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 250.000 Euro für den Neubau eines Treffpunkts für Eltern-Kind-Gruppen.

30.01.2013

Mit den Fördermitteln werden der Ausbau und damit die Bereitstellung von 24 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen 481.000 Euro. Träger des neuen Treffpunkts für Eltern-Kind-Gruppen ist die ASB gGmbH für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Landkreis Havelland.

Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendstaatssekretär Jungkamp betont, dass damit nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Qualität der Einrichtungen verbessert wird. „Der weitere Ausbau des Krippenbereiches ermöglicht es, noch mehr Kinder frühzeitiger zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Jungkamp.

Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund vier Milliarden Euro zur Verfügung, darunter rund 57 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Ab dem kommenden Jahr sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung erhalten.

Das Investitionsprogramm von 2008 bis 2013 geht gegenwärtig in seine abschließende Phase, in der die letzten Anträge beschieden und die bewilligten Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Es wird aber eine Erweiterung des Programms geben, an der das Land Brandenburg mit rund 15 Millionen Euro partizipieren wird. Die Konditionen dieses Erweiterungsprogramms werden zurzeit zwischen dem Bund und den Ländern diskutiert. Ebenso wie im ersten Programmabschnitt werden die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote baulich gesichert werden. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.

Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 30.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege – das sind mehr als 50 Prozent der Unter-Dreijährigen.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 29.01.2013

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