Kindertagesbetreuung

BLJA begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Landtags zum BayKiBiG

Der Landesjugendhilfeausschuss begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bayerischen Landtags, vor einer Abstimmung über die vorliegende Novelle des BayKiBiG noch im Oktober eine Anhörung der Fachverbände durchzuführen. In der vorliegenden Pressemitteilung sind die Kritikpunkte zusammengefasst.

01.08.2012

Die Kritik der Fachverbände im Rahmen der Verbandsanhörung durch das Sozialministerium war nur in geringem Umfang berücksichtigt worden. Der Landesjugendhilfeausschuss unterstützt die seitens der Fachverbände vorgebrachten Kritikpunkte:

1. Die Fachkraft-Kind-Relation muss nachhaltig verbessert werden!

Die Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung um eine Verbesserung des Mindestanstellungsschlüssels in Kindertageseinrichtungen werden vom Landesjugendhilfeausschuss gesehen und anerkannt. Jedoch ist die vorgesehene Anhebung von derzeit 1:11,5 auf 1:11,0 aus fachlicher Sicht nicht ausreichend. Der Gesetzgeber empfiehlt bereits jetzt in der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (AVBayKiBiG) einen Anstellungsschlüssel von 1:10,0. Dieser sollte künftig als Mindestanstellungsschlüssel gesetzlich vorgeschrieben werden, um eine qualitativ hochwertige Betreuung und Förderung der Kinder strukturell sicher zu stellen.

2. Qualität muss angemessen finanziert sein!

185 Millionen Euro will der Freistaat in die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung (im Endausbau) investieren. In die Verbesserung der Qualität durch den anzuhebenden Mindestanstellungsschlüssel auf 1:11,0 fließen davon nur 33 Millionen Euro. Die angestrebte Verbesserung der Qualität ist deutlich unterfinanziert. Der Landesjugendhilfeausschuss spricht sich daher für eine realistische Neuberechnung des Basiswertes aus.

3. Beim Krippenausbau muss Qualität vor Quantität gehen!

Beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder in den ersten drei Lebensjahren muss Qualität den absoluten Vorrang vor Quantität haben. Ein Krippenplatz allein genügt nicht. Die Bedeutung der Bildung von Kindern in den ersten Lebensjahren ist unbestritten. Dies bestätigt erneut der aktuelle Bildungsbericht 2012. Doch geht es immer um die gute Qualität der Einrichtung. Wichtige Stellgrößen für die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Einrichtung sind der Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gruppengröße und die Qualifikation des Personals. Der Landesjugendhilfeausschuss unterstützt daher neben der Verbesserung des Anstellungsschlüssels eine Anhebung des Gewichtungsfaktors für Kinder unter drei Jahren von 2,0 auf 3,0.

4. Familien brauchen eine angemessene Unterstützung!

Bei der Förderung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren hat die Kindertageseinrichtung neben ihrem Bildungsauftrag nach wie vor einen sozialpädagogischen Auftrag wahrzunehmen. Kindertageseinrichtungen brauchen daher Rahmenbedingungen, die sowohl den Bedürfnissen von Kindern als auch ihrer Familien gerecht werden. Nach Artikel 12 Abs. 2 BayKiBiG-ÄndG sollen „Kindertageseinrichtungen [...] dazu beitragen, die Integrationsbereitschaft von Familien mit Migrationshintergrund zu fördern". Hierfür ist eine Ergänzung der gesetzlichen kindbezogenen Förderung mit qualitäts-, einrichtungs- bzw. standortbezogenen Komponenten dringend erforderlich. 

5. Inklusion: Alle Kinder haben ein Recht auf Teilhabe!

Inklusion im Sinne einer uneingeschränkten Teilhabe umfasst weit mehr, als in der Praxis der integrativen Pädagogik bisher umgesetzt wird. Das Recht auf Teilhabe gilt für Kinder mit Behinderung genauso wie für Kinder mit einem anderen besonderen Betreuungs- und Förderbedarf. Der vorliegende Gesetzentwurf fordert zwar inklusive Prozesse, doch stellt er weder finanzielle noch personelle Rahmenbedingungen dafür auf. Hier sieht der Landesjugendhilfeausschuss Nachbesserungsbedarf im Fördersystem des BayKiBiG. 
 
Der Landesjugendhilfeausschuss begrüßt den geplanten Beitragszuschuss im Bereich der Elternbeiträge im dritten Kindergartenjahr als finanzielle Entlastung von Familien. Jedoch darf die Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung bei der Verteilung der Finanzmittel nicht ins Abseits geraten.
 
Der Landesjugendhilfeausschuss appelliert daher an die Bayerische Staatsregierung, die oben formulierten Kritikpunkte ernst zu nehmen und in die Novellierung des BayKiBiG einfließen zu lassen.

Quelle: Bayerisches Landesjugendamt vom 31.07.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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