Kindertagesbetreuung
Bildungspaket: Berlins Senat will Bürokratie auf Mindestmaß reduzieren
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets soll in Berlin so unbürokratisch erfolgen wie nur möglich. „Wir versuchen aus bundesgesetzlich gegebenen Bedingungen das Beste zu machen“, erklärte Bildungsstaatssekretärin Claudia Zinke.
07.04.2011
Deshalb werde der berlinpass als einheitlicher Nachweis für die Leistungsberechtigung genutzt. Darüber hinaus sollen die Berechtigten ausschließlich mit ihrer bisherigen Bewilligungsstelle (Jobcenter, Wohngeldstelle, Sozialamt) zu tun haben und nicht mit einer zusätzlichen, neuen Behörde. Leistungen in den Bereichen Tagesausflüge, Mittagsverpflegung und Lernförderung sollen allein unter Vorlage des berlinpasses in den Kitas bzw. Schulen abgewickelt werden, die Beantragung der übrigen Leistungen soll in den bereits vertrauten Bewilligungstellen erfolgen. Die Bildungseinrichtungen rechnen nur mit einem einzigen Amt (Jugendamt/Schulamt) ab und nicht – wie ursprünglich vom Bund vorgesehen – mit sämtlichen Bewilligungsstellen.
Sämtliche Informationen der Senatsverwaltung zum Bildungspaket, also sowohl Informationsschreiben und Antragsformulare für Eltern als auch vertiefende Informationen und Merkblätter für Schulen und Kitas sowie die nötigen Formulare stehen seit letzter Woche unter http://www.berlin.de/sen/bwf/bildungspaket/ online.
Für die Schülerbeförderung hat der Senat entschieden, dass aufgrund des schulrechtlichen Anspruchs der Eltern, die zu besuchende Schule selbst auszuwählen, jede weiterführende allgemeinbildende oder berufliche Schule in Berlin als „nächstgelegene Schule“ gilt. Deshalb erhalten alle Schüler weiterführenden Schulen (Gymnasien, Sekundarschulen, berufsbildende Schulen) Zuschüsse zur Schülerbeförderung, sofern die Entfernung zwischen Wohnung und Schule mehr als 3 Kilometer beträgt. Für Grundschüler gilt, dass in Berlin in der Regel die nächstgelegene Schule weniger als drei Kilometer entfernt ist. Soweit die nächstgelegene Grundschule weiter entfernt sein sollte oder sofern eine Grundschule be-sonderer Prägung (z.B. Europaschulen, Gemeinschaftsschulen) besucht wird, werden die Zuschüsse zu gleichen Bedingungen gewährt. (Zum Vergleich: In Hamburg werden für Schüler ab der 5. Klasse 5 km Fußweg als zumutbar angesehen, bis zur 4. Klasse 2,5 km.)
Das Bundesgesetz trifft für die Schulsozialarbeit keine Regelungen. Hierzu hat der Berliner Senat entschieden, dass für Jugendsozialarbeit an den Berliner Schulen Mittel im Umfang von 90 Stellen (4,5 Mio. Euro) zusätzlich bereit gestellt werden. Damit finanziert das Land Berlin mindestens eine Sozialarbeitsfachkraft an Schulen mit einem Anteil von mehr als 225 lernmittelbefreiten Schülerinnen und Schülern. „Damit“, so Staatssekretärin Zinke, „ setzt der Senat ein bildungspolitisches Zeichen für die Bedeutung der Schulsozialarbeit und unterstützt zielgerichtet die Schulen, die in Gebieten mit schwieriger Sozialstruktur arbeiten.“
Zur Entlastung der Schulen werden bis zum Jahresende rund 40 freie oder frei werdende Sekretariatsstellen neu besetzt – und zwar in Form unbefristeter Außeneinstellungen.
Für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei Jugend- und Schulämtern sowie in der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung selbst werden rund 54 Stellen im Einvernehmen mit den zuständigen Schul- und Jugendstadträt/inn/en der Bezirke neu besetzt.
Mehr Informationen unter: http://www.berlin.de/sen/bwf/bildungspaket/
Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin
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