Kindertagesbetreuung
Bildungsausschuss fordert Ganztagsschulprogramm
Der Bildungsausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes fordert Bund und Länder auf, ein gemeinsam finanziertes Ganztagsschulprogramm aufzulegen. Ziel eines solchen Programms ist die Schaffung eines flächendeckenden bedarfsgerechten Angebotes an Ganztagsschulen.
15.10.2013
„Ganztagsschulen können die Möglichkeit der besseren individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie optimale Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen und ihrer Herkunft bieten“, betonte der Vorsitzende des Bildungsausschusses, Bürgermeister Dr. Arthur Christiansen, anlässlich der Ausschusssitzung in Gütersloh.
Nach dem systematischen Ausbau der Kitabetreuung richtet sich der politische Fokus auf die Ganztagsschulen. Es ist verständlich, dass im Anschluss an die Kindertagesbetreuung die Eltern auch flächendeckende Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler erwarten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund setzt sich seit Jahren für einen bedarfsgerechten flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen ein. Dabei steht aber nicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Vordergrund. Im Rahmen der Ganztagsschule soll vielmehr eine bessere und individuellere Lernförderung stattfinden. „Ganztagsschulen sind mehr als eine Zeitausweitung des Unterrichts in den Nachmittag, eine erweiterte Pausenaufsicht oder eine Betreuungsinstanz“, erklärte Dr. Christiansen.
Zurzeit besuchen rund 30 % aller Schülerinnen und Schüler eine Ganztagsschule. Allerdings ist die Ausgestaltung sehr unterschiedlich. Eine Ganztagsschule, die die Talente der Schülerinnen und Schüler fördert und die Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen verbessert, braucht mehr Räume, insbesondere aber mehr Personal und Konzepte, die auch die emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler fördern.
Die Finanzierung eines pädagogisch sinnvollen Ganztagsschulangebotes ist nicht annähernd gesichert. Es würde rund 9 Milliarden Euro kosten. Es ist vollkommen unrealistisch, dies von heute auf morgen zu schaffen. Auch die Länder werden nicht in der Lage sein, die entsprechenden Finanzmittel alleine aufzubringen. Sinnvoll wären eine Änderung des Grundgesetzes und eine Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungswesen, so dass der Bund mit Zustimmung der Länder sich auch dauerhaft in die Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe einbringen könnte.
Einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsschule lehnt der Bildungsausschuss ab. „Die Schaffung von Rechtsansprüchen erhöht die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger, ohne dass diese kurzfristig erfüllt werden könnten“, so Dr. Christiansen abschließend.
Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. vom 15.10.2013
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