Kindertagesbetreuung

Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

Der Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote

26.11.2004

Im Dritten Abschnitt des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - den §§ 22 bis 26 SGB VIII - geht es um die "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege". Der Gesetzestext vom 26.06.1990 wurde zweimal entscheidend geändert: zum einen durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 27.12.2004 und zum anderen durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10.12.2008. Beide Reformen zielten vor allem einen Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige an (vgl. §§ 24, 24a SGB VIII). Ab dem 01.08.2013 wird für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt soll bundesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Platz geschaffen werden - etwa zwei Drittel in einer Kindertageseinrichtung und ein Drittel in der Tagespflege. Der Bund wird den Ausbau der Kindertagesbetreuung bis 2013 zu einem Drittel mit insgesamt vier Milliarden Euro unterstützen. Ferner will er bis 2013 die Betriebskosten mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro und danach dauerhaft mit 770 Millionen Euro pro Jahr fördern.

Die Multideterminiertheit der Kindertagesbetreuung

Spätestens seit Verabschiedung des "Strukturplans für das Bildungswesen" durch den Deutschen Bildungsrat (1970) werden Kindertagesstätten als Elementarbereich definiert, also als unterste Stufe des Bildungswesens. Die Zuordnung ist aber nicht eindeutig, da die Kindertagesbetreuung durch den Bundesgesetzgeber im Sozialgesetzbuch VIII. Buch geregelt wurde und somit auch dem Sozialbereich zugerechnet werden kann. So ist in vielen Bundesländern das Sozialministerium (und nicht das Kultusministerium) für Kindertagesbetreuung zuständig. Hier zeigt sich, dass - viel stärker als bei Schulen - neben der Bildungspolitik auch Familien-, Frauen-, Sozial-, Arbeitsmarkt- und Ausländerpolitik ein großes Interesse an der Kindertagesbetreuung haben: Diese soll z.B. 

  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen,
  • die Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden (und damit deren Unabhängigkeit von Sozialleistungen) ermöglichen,
  • Eltern mit Erziehungsproblemen und anderen Problemen durch Beratung und Vermittlung von Hilfen psychosozialer Dienste unterstützen (und dadurch präventiv hinsichtlich der Entstehung von Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Störungen bei Kleinkindern wirken),
  • Defiziten bei Kindern aus bildungsschwachen Familien vorbeugen bzw. diese kompensieren,
  • entwicklungsverzögerte, sprachgestörte, verhaltensauffällige, behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder frühzeitig identifizieren und ihnen die notwendigen heilpädagogischen und therapeutischen Hilfen erschließen,
  • vernachlässigte, misshandelte und sexuell missbrauchte Kinder erfassen und ihnen die benötigte Unterstützung zukommen lassen sowie
  • behinderte Kinder und Migrantenkinder integrieren - wobei Letzteren auch die deutsche Sprache vermittelt werden soll, falls dies in ihren Familien nicht oder nur unzureichend geschieht.

Diese Überdeterminiertheit der Kindertagesbetreuung wird schon in § 22 Abs. 2, 3 SGB VIII deutlich (siehe auch § 22a SGB VIII):

(2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen

1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,

2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,

3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.

Der letzte Satz verweist auf die große Bedeutung der Individualisierung in der Kindertagesbetreuung: Die einzigartigen Bedürfnisse und Bedarfe eines jeden Kindes sollen berücksichtigt werden - was intensive pädagogische Arbeit mit einzelnen Kindern impliziert.

Aufgrund der großen Bedeutung der Kindertagesbetreuung für die kindliche Entwicklung sollen die Träger die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln (z.B. durch das Erstellen einer pädagogischen Konzeption und durch Evaluationsverfahren). Auch sind die Erziehungsberechtigten an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen (siehe § 22a Abs. 1, 5 SGB VIII).

Betreuung

Weit über die an Schulen übliche Betreuung hinaus geht der Betreuungsauftrag von Kindertagesstätten und Tagespflege: Je jünger die Kleinkinder sind und je länger sie am Tag betreut werden, umso größer sind die zu befriedigenden emotionalen und Bindungsbedürfnisse. Die Kinder benötigen somit die intensive Zuwendung einer (konstanten) Bezugsperson, gekennzeichnet durch Empathie, Responsivität, Wärme, Zuneigung, Gesprächsbereitschaft usw. Je jünger die Kinder sind, umso mehr pflegerische Tätigkeiten (Füttern, Windeln wechseln usw.) fallen an - die zugleich als bindungs- und bildungsfördernde Aktivitäten zu verstehen sind, also mit einem hohen Maß an Interaktion einhergehen und somit viel Zeit beanspruchen. Zugleich müssen vor allem die jüngeren Kleinkinder vor Schädigungen körperlicher und seelischer Art geschützt werden (Aufsichtspflicht).

Da insbesondere bei unter Dreijährigen das Explorationsverhalten - und damit die Selbstbildung - in hohem Maße von sicheren Bindungen abhängt, kommen somit der Pflege und Fürsorge im Rahmen der Kindertagesbetreuung eine große Bedeutung zu: Die Befriedigung physiologischer Bedürfnisse und von Bedürfnissen nach Schutz, stabilen Beziehungen, Zugehörigkeit, Liebe und Wertschätzung schafft erst die Grundlage für die Erziehung und Bildung des jeweiligen Kindes.

Erziehung

Je früher und je länger am Tag Kleinkinder betreut werden, umso größer wird die relative Bedeutung von Kindertagesstätten und Tagespflege als Sozialisations- und Erziehungsinstanz im Vergleich zur Familie. Kleinkinder sind in hohem Maße erziehungsbedürftig, wobei sich Erziehung in erster Linie auf ihr (soziales) Verhalten und die diesem zugrundeliegenden Einstellungen, Werthaltungen, Regeln und moralischen Grundsätzen bezieht - somit also auch auf ihren Charakter und ihr Gewissen. Das jeweilige Kind soll das Normengefüge und die Sitten seiner Gesellschaft weitgehend übernehmen und sich den vorherrschenden Rollenerwartungen anpassen. Das bedeutet aber nicht, dass Werte und Regeln aufgezwungen werden sollen. Vielmehr sollte das Kind auch zum kritischen Hinterfragen von Vorgaben erzogen werden, sollte es Werte und Regeln weitgehend freiwillig übernehmen, weil es sie als vernünftig, sinnvoll und wahr erkannt hat.

Bildung

Der Bildungsauftrag im Rahmen der Kindertagesbetreuung hat in den letzten Jahrzehnten eine immer größere Bedeutung erlangt, da Entwicklungspsychologie, Hirnforschung und Lernpsychologie immer mehr Erkenntnisse über das frühkindliche Lernen sammelten und verbreiteten. Heute weiß man, dass die Kleinkindheit die wichtigste Lernzeit im Leben eines Menschen ist - was hier versäumt wurde, kann später nicht mehr, nur noch annähernd bzw. nur noch mit einem viel höheren Aufwand nachgeholt werden.

Frühe Bildung ist weitgehend Selbstbildung oder ko-konstruktive Bildung, also eigenaktives, selbsttätiges Lernen oder gemeinsames Lernen in Dyaden und Kleingruppen - zumeist mit anderen Kindern, aber auch mit Erwachsenen. Unterrichtsähnliche Situationen gelten als nicht kindgemäß; von Fachkräften geleitete Lernaktivitäten sollten nur einen begrenzten Raum einnehmen. Kleinkinder werden somit als Akteure im Bildungsprozess angesehen, die selbständig sich selbst und die Welt erforschen und sich dabei Wissen aneignen. Dementsprechend kommt dem Freispiel eine große Bedeutung zu; Spielen und Lernen werden als zwei unterschiedliche Seiten derselben Medaille verstanden.

Erziehungs- und Bildungspläne

Seit dem Jahr 2003 haben die Bundesländer Orientierungsrichtlinien zur Umsetzung des frühkindlichen Bildungsauftrags veröffentlicht. In diesen Bildungsplänen werden zum einen die von Kleinkindern zu erwerbenden Basiskompetenzen aufgeführt (z.B. Denkfähigkeit, lernmethodische Kompetenz, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Problem- und Konfliktlösefertigkeiten, Selbstregulation, grob- und feinmotorische Kompetenzen, moralische Urteilsbildung, Selbstbewusstsein). Zum anderen werden verschiedene Bildungsbereiche ausgewiesen (Bewegungs- und Gesundheitserziehung, musische, ästhetische und kulturelle Bildung, Sprache, personale und soziale Entwicklung, religiöse und ethische Erziehung, mathematische und naturwissenschaftliche Bildung, Umgang mit Medien etc.). Besonderes Gewicht wird auf die Sprachförderung von Kindern, die nicht Deutsch als Muttersprache gelernt haben, die Integration behinderter und ausländischer Kinder, die Behandlung verhaltensauffälliger Kinder, die Unterstützung bei der Bewältigung von Übergängen (von der Familie in die Tagespflege bzw. Kindertagesstätte, von dort in die Schule), die Vernetzung der Kindertagesbetreuung mit psychosozialen Diensten (z.B. Erziehungsberatung, Frühförderstelle, Jugendamt) und die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Fachkräften bzw. Tagespflegepersonen gelegt.

Pädagogische Ansätze

Neben den Orientierungsplänen der Bundesländer werden Bildung und Erziehung in der frühen Kindheit auch durch frühpädagogische Ansätze geprägt. Dazu gehören der weitgehend am Deutschen Jugendinstitut entstandene Situationsansatz, der von Armin Krenz entwickelte situationsorientierte Ansatz sowie die Montessori-, die Waldorf-, die Reggio- und die Waldpädagogik. Kindertageseinrichtungen, die sich an den vier zuletzt genannten pädagogischen Ansätzen orientieren, haben sich oft entsprechenden Verbänden angeschlossen.

Elementarpädagogik

Mit Begriffen wie "Frühpädagogik", "Pädagogik der frühen Kindheit" oder "Elementarpädagogik" wird ein eigenständiger Bereich in den Erziehungswissenschaften bezeichnet, in dem die Lernprozesse von Kindern unter sechs Jahren auf der Grundlage psychologischer, soziologischer, medizinischer u.a. Erkenntnisse untersucht, Kriterien zur Auswahl von Bildungsinhalten (Didaktik) ermittelt und Methoden zur ganzheitlichen Förderung der frühkindlichen Entwicklung (Methodik) erforscht werden. Ferner befasst sich die Frühpädagogik mit der entwicklungsfördernden Gestaltung der Innen- und Außenräume von Kindertagesstätten. Sie untersucht die Geschichte der vorschulischen Erziehung, die Institutionen Kindertagesstätte und Tagespflege, die Rolle und das Berufsbild der Fachkräfte und Tagespflegepersonen, die Qualität der Angebote, die Rolle der Träger, die mit der Leitung von Kindertageseinrichtungen verbundenen Herausforderungen und viele weitere Fragestellungen.

Da Wissenschaftler/innen und Politiker/innen die an Berufsfachschulen erfolgende Ausbildung von Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen sowie die an Fachschulen bzw. -akademien erfolgende Ausbildung von Erzieher/innen für nicht mehr adäquat halten und diese weit unter dem Niveau in anderen (OECD-) Ländern liegt, wurden in den letzten Jahren zunehmend BA-Studiengänge in frühkindlicher Bildung an Fachhochschulen (und vereinzelt an Universitäten) eingerichtet. Einige von ihnen sind berufsbegleitend. Ungeklärt ist noch die Bezahlung der Absolvent/innen; nach den derzeitigen Tarifverträgen werden sie als Einrichtungs- bzw. Gruppenleiter/innen genauso viel verdienen wie Erzieher/innen mit Fachschulabschluss.

Kindertageseinrichtungen: Organisationsformen

Kindertagesstätten sind die zahlenmäßig häufigsten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die dort beschäftigten Fachkräfte bilden den größten Teil der Mitarbeiter/innen im Jugendhilfebereich.

In den letzten Jahren haben Begriffe wie Kinderkrippe (zuvor definiert als Einrichtung für Null- bis Zweijährige) und Kindergarten (bisher definiert als Einrichtung für Drei- bis Fünfjährige) an Eindeutigkeit verloren. Inzwischen finden wir in Kindertagesstätten ganz unterschiedliche Formen der Altersmischung und -strukturierung vor. Dies verdeutlicht die nachstehende Tabelle.

Formen der Altersmischung und -strukturierung
Jahrgangsgruppen
Kleinkinder werden in altershomogenen Gruppen betreut (traditionell in der DDR; heute vor allem in ostdeutschen Bundesländern)
Zwei-Jahrgangs-Gruppen
Zwei Jahrgänge werden gemeinsam in einer Gruppe betreut (traditionell in Kindergärten und Kinderkrippen in der BRD, da nicht genügend Plätze für Dreijährige bzw. Babys vorhanden waren; heute vor allem in Kinderkrippen, da unter Einjährige dank Elternzeit und Elterngeld weitgehend in ihren Familien betreut werden; auch in manchen Tagesstätten mit zwei- bis fünfjährigen Kindern und in einigen Einrichtungen mit drei Jahrgängen)
Kleine Altersmischung
Drei Jahrgänge werden gemeinsam betreut (in den meisten Kindergärten und manchen Kinderkrippen)
Erweiterte Altersmischung
Die kleine Altersmischung wird um einen Jahrgang erweitert (Kindergärten, die auch Zweijährige aufnehmen; Kindergärten, in denen einzelne Kinder nach dem Schuleintritt verbleiben)
Große Altersmischung
In den Gruppen werden Kinder ab einem Alter von einigen Monaten (oder einem Jahr) bis zum Schuleintritt betreut
Nestgruppen für (neu aufgenommene) jüngere Kinder
Nestgruppen für Zweijährige (und Dreijährige) gibt es an manchen Kindertageseinrichtungen mit erweiterter Altersmischung und Nestgruppen für Babys und Einjährige (und Zweijährige) an einigen Kindertagesstätten mit großer Altersmischung
Weite Altersmischung
Gruppen mit einer Altersmischung von 1 bis 10 oder von 0 bis 12 Jahren

 Insbesondere um Kindern in Jahrgangsgruppen den Kontakt zu älteren und jüngeren Kindern zu ermöglichen oder um Kindern in groß bzw. weit altersgemischten Gruppen Beziehungen zu mehr Gleichaltrigen zu eröffnen, sind in vielen Kindertageseinrichtungen die Gruppen halboffen. Bei offenen Tagesstätten sind hingegen alle Gruppen aufgelöst worden. Die Kinder können mehr oder minder frei wählen, in welchen Bereichen der Kindertagesstätte sie sich aufhalten bzw. welche Angebote der Fachkräfte sie nutzen möchten.

Weitere Formen von Kindertageseinrichtungen sind unter anderem 

  • der Kinderhort: eine Kindertagesstätte zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Schulkindern (vor und) nach dem Unterricht (auch als Hort an der Schule).
  • der Schulkindergarten (zumeist Teil einer Kindertagesstätte) bzw. die Vorklasse (Teil einer Grund- bzw. Sonderschule): eine Einrichtung für schulpflichtige Kinder, die noch nicht den als nötig erachteten Entwicklungsstand für die Einschulung in die Grundschule haben.
  • der Integrative bzw. Integrationskindergarten: eine Kindertagesstätte, in der behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden. Daneben nehmen immer mehr Regeleinrichtungen einzelne behinderte Kinder auf (Einzelintegration) oder wandeln eine ihrer Gruppen in eine Integrationsgruppe um.
  • der Sonderkindergarten bzw. der Sonderschulkindergarten: eine Einrichtung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder ab etwa drei Jahren, die wegen dieser Behinderung oder aufgrund von Entwicklungsverzögerungen in einem allgemeinen Kindergarten nicht oder nicht angemessen gefördert werden können.
  • die Heilpädagogische Tagesstätte: eine Einrichtung zur Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter, aber auch von verhaltensauffälligen, sprachgestörten, entwicklungsverzögerten oder teilleistungsgestörten Kindern nach dem Besuch einer Schulvorbereitenden Einrichtung oder Sonderschule.
  • die Elterninitiative: eine von Eltern gegründete Kindertagesstätte, in der diese zumeist bestimmte pädagogische oder weltanschauliche Ziele verwirklichen wollen und in einer eigenen Konzeption festschreiben (siehe hierzu § 25 SGB VIII).

 Kindertageseinrichtungen unterscheiden sich auch nach den Öffnungszeiten (halbtags, ganztags, mit Mittagspause usw.) und nach den Trägern (Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Betriebe, Elterninitiativen etc.).

Kindertagespflege

Bei dieser Form der Kindertagesbetreuung wird ein (Klein-) Kind von einer Tagespflegeperson (auch Tagesmutter/-vater genannt) für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im eigenen oder im Haushalt der jeweiligen Familie gegen Bezahlung betreut und erzogen. Seine Entwicklung ist allseitig durch entsprechende Spiele, Aktivitäten und Bildungsangebote zu fördern.

Die Tagespflegeperson kann vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe vermittelt und dann unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden. Die Eltern können aber auch selbst eine Tagespflegeperson suchen. Beide Seiten sollen zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten und haben Anspruch auf Begleitung und fachliche Beratung durch das Jugendamt.

Tagespflegepersonen "sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben" (§ 23 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII). Vielerorts werden deshalb Maßnahmen zur (Weiter-) Qualifizierung und Beratung von Tagespflegepersonen durchgeführt. Ferner werden häufig mehrere Tagesmütter in Tagespflegenestern zusammengefasst, sodass bei Ausfall einer Tagespflegeperson die Betreuung der Kinder durch die anderen sichergestellt werden kann.

Weitere Informationen

Online-Handbuch "<link http: www.kindergartenpaedagogik.de _blank external-link-new-window>Kindergartenpädagogik" 

Deutscher Bildungsserver: <link http: www.bildungsserver.de _blank external-link-new-window>Elementarbildung - Bildung und Erziehung in Kindertagesbetreuung

Deutscher Bildungsserver: <link http: www.bildungsserver.de _blank external-link-new-window>Angebote für Erzieher/innen

<link http: www.mbjs.brandenburg.de sixcms _blank external-link-new-window>Online-Bibliothek Kindertagesbetreuung

Martin Textor

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