Deutscher Städtetag

Betreuung von Grundschulkindern braucht ordentliche Finanzierung

Der Deutsche Städtetag fordert, dass Bund und Länder den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Zusammenarbeit mit den Städten beschließen, um die Finanzierung und praktische Umsetzung zu gewährleisten.

07.01.2021

Rechtsanspruch nicht über die Köpfe der Kommunen hinweg beschließen

Die Städte pochen darauf, dass Bund und Länder den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder „ordentlich finanzieren“ und nicht über ihre Köpfe hinweg beschließen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagte der Funke Mediengruppe: „Der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist eine gute Idee und muss vorangetrieben werden. Aber wir befürchten, dass Bund und Länder mal wieder Sozialpolitik auf Kosten der Städte machen. Wir wollen in der Schlussphase der Beratungen im neuen Jahr endlich mit an den Verhandlungstisch, so wie es auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.“

Es dürfe nicht passieren, dass Bund und Länder über die Köpfe der Kommunen hinweg einen Rechtsanspruch beschließen, der nicht durchfinanziert ist, den wir aber dann in der Praxis umsetzen sollen. Außerdem bräuchten die Städte eine Ausbildungsoffensive, damit es überhaupt genug pädagogisches Personal für die Betreuung und Förderung der Kinder gibt. Sonst schaffe ein Rechtsanspruch viel Frust, weil er nicht erfüllt werden kann.

Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen kostet Zeit und Geld

Dedy fügt hinzu: „Wir begrüßen Signale von Bund und Ländern, wonach sie den Ganztagsanspruch für Grundschulkinder gestaffelt einführen wollen. Das ist gut und entspricht einer Forderung des Städtetages. Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder pädagogisch hochwertig betreut werden. Beim Wechsel von der Kita zur Grundschule darf es für Familien keinen Bruch geben. Es wäre aber nicht zu schaffen, schon 2025 für alle vier Klassen in der Grundschule Betreuung und Förderung in hoher Qualität anzubieten. Denn schon heute fehlen viele Erzieherinnen und Erzieher und Sozialpädagogen.“

Die Städte rechnen mit einer Million zusätzlicher Betreuungsplätze, die für einen Rechtsanspruch bereitstehen müssen. Das brauche nicht nur Zeit, sondern müsse vor allem auch ordentlich finanziert sein. Viele Horte und Schulen müssten umgebaut, ausgebaut oder sogar gänzlich neu gebaut werden. Die bisher vom Bund bereitgestellte Finanzierung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro sei ein guter Anfang, helfe aber nur bei den einmaligen Investitionskosten. Das Deutsche Jugendinstitut veranschlage allein die Betriebskosten auf etwa 4,4 Milliarden Euro jährlich.

Bund in der Pflicht zur Finanzierung

„Wir sehen Bund und Länder in der Verantwortung, beides für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu finanzieren: nicht nur die zusätzlichen Investitionskosten, sondern auch den Anstieg der laufenden Betriebskosten. Denn bislang tragen die Kommunen den Löwenanteil der Betreuungskosten. Die zusätzlichen Kosten durch Einführung des Rechtsanspruchs müssen von Bund und Ländern übernommen werden.“

Quelle: Deutscher Städtetag vom 02.01.2021

Redaktion: Miriam Gill

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