Kindertagesbetreuung

Berlin unterzeichnet „Gute-KiTa-Vertrag“ für mehr Qualität

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bei der Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Als 13. Bundesland unterzeichnete jetzt das Land Berlin seinen „Gute-KiTa-Vertrag“. Bis 2022 erhält das Land insgesamt 239 Millionen Euro vom Bund.

02.10.2019

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bei der Verbesserung der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege. Das Land Berlin erhält bis Ende 2022 insgesamt 239 Millionen Euro. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, und Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres haben am 2. Oktober die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Es ist der 13. Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes.

Investitionen in die Fachkräfte

Dr. Franziska Giffey: „Die Kita ist in Berlin bereits gebührenfrei, deshalb können hier 100 Prozent der Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz für mehr Qualität verwendet werden. Mit den Mitteln des Bundes investiert die Hauptstadt nun in die Fachkräfte - die Menschen, die gute Kindertagesbetreuung erst möglich machen, und das ist gut so. Die Kitaleitungen erhalten mehr Zeit für ihre Leitungsaufgaben. Beschäftigte in sozial schwierigen Gegenden bekommen eine Zulage und der Quereinstieg aus verwandten Berufen wird mit zusätzlichen Stunden für die Anleitung begleitet. Für die Kindertagespflege ist ab 2020 eine deutlich höhere Vergütung geplant. Mit den Mitteln des Bundes investiert Berlin in die Menschen, die Kinder ins Leben begleiten. Ich freue mich sehr über den Schwerpunkt, den Berlin damit gesetzt hat.“

Details zum Vertrag mit Berlin

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 239 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert das Land Berlin in folgende Maßnahmen:

Starke Kitaleitung

Verbesserung des kindbezogenen Leitungsschlüssels:
Auf jede Leitung sollen künftig nur noch 85 Kinder kommen statt wie bisher 90.

Qualifizierte Fachkräfte

  • Finanzieller Anreiz für Beschäftigte in belasteten Sozialräumen
  • Stärkung des Quereinstiegs durch zwei zusätzliche Anleitungsstunden für neue Zielgruppen sowie durch zwei zusätzliche Stunden pro Woche für Vor- und Nachbereitung
  • Anpassungsqualifizierungen zur Erlangung der staatlichen Anerkennung für ausländische Fachkräfte

Kindgerechte Räume

Neue pädagogische Räume, die barrierefrei und gesundheitsfördernd sind

Starke Kindertagespflege

  • Bessere Vergütungsstruktur in der Kindertagespflege
  • Einführung von Vor- und Nachbereitungszeiten (mittelbarer pädagogischer Arbeit) in der Kindertagespflege

Bedarfsgerechtes Angebot

  • Heilpädagogischer Fachdienst: Neues Beratungsangebot in Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrischen Zentren
  • Verbessertes Angebot für Kinder mit komplexem Unterstützungsbedarf

Netzwerke für mehr Qualität

Steuerung und Begleitung des fortlaufenden Qualitätsprozesses

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Das Gesetz ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Mittelfreigabe erfolgt, sobald alle 16 Bundesländer mit dem Bund Vereinbarungen über ihre Maßnahmen abgeschlossen haben. Dies wird voraussichtlich im November 2019 der Fall sein. Die ersten Maßnahmen können rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 finanziert werden.

Berlin ist das 13. Bundesland, das den Vertrag unterzeichnete - nach Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Sachsen, Niedersachen, Brandenburg, dem Saarland und Bremen.

Weitere Informationen zum Gute-Kita-Gesetz mit einer Übersicht der Schwerpunkte in den verschiedenen Bundesländern finden sich beim Bundesfamilienministerium.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.10.2019

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