Kindertagesbetreuung
Berlin: Gebührenfreie Kita für alle und besserer Betreuungsschlüssel
Das neue Kita-Jahr beginnt mit einer guten Nachricht für Berliner Eltern. Ab dem 1. August entfallen auch die Kita-Gebühren für die jüngsten Kinder. Damit ist Berlin das erste Bundesland, das die Kita-Gebühren komplett abgeschafft hat. Außerdem gibt es im neuen Kita-Jahr Verbesserungen beim Betreuungsschlüssel und eine Obergrenze für freiwillige Zuzahlungen.
09.08.2018
Jugendsenatorin Sandra Scheeres erklärte: „Berlin hält Wort und setzt weiter auf eine familienfreundliche Politik. Die gebührenfreie Kita für alle bedeutet für viele Eltern eine spürbare finanzielle Ent-lastung. Für viele Berliner Familien macht es einen großen Unterschied, ob sie Kita-Beiträge bezahlen müssen oder nicht. Zugleich fördern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und investieren in die frühkindliche Bildung. Kitas sind Bildungseinrichtungen und Bildung muss gebührenfrei sein.“
Kita-Gebühren auch für die Kleinsten abgeschafft
Seit 2007 hat Berlin die Kita-Gebühren stufenweise abgeschafft. In einem ersten Schritt wurde das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung beitragsfrei. 2010 und in den Folgejahren fielen dann die Gebühren für weitere Kita-Jahre weg. Im nun zu Ende gegangenen Kita-Jahr mussten nur noch die Eltern von Kindern, die jünger als ein Jahr waren, einkommensabhängige Kita-Beiträge zahlen. Dies betraf rund 15.800 Kinder. Die Elternbeiträge summierten sich im Kita-Jahr 2017/18 auf insgesamt rund 7 Millionen Euro.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die gesetzlichen Beitragsregelungen für Kitas sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ein Drittel der Bundesländer hat nach wie vor keine Beitragsfreiheit. Andere entlasten Eltern durch Zuschüsse zu den Beiträgen oder haben für einzelne Jahre vor der Einschulung die Gebühren ganz oder für einen bestimmten Betreuungsumfang abgeschafft. Vielerorts bezahlen Eltern bis zu mehrere hundert Euro im Monat für den Kita-Besuch ihrer Kinder.
Begrenzte Zuzahlungen ab 1. September
In Berlin müssen alle Eltern von Kita-Kindern dagegen nur noch den Unkostenbeitrag für das Mittagessen in Höhe von 23 Euro im Monat bezahlen. Am 1. September tritt außerdem die neue Zuzahlungsregelung in Kraft. Sie besagt, dass Extra-Angebote in der Kita wie spezielle Sport-, Sprach- oder Kreativangebote weiterhin möglich sind, wenn Eltern dies wünschen. Sie begrenzt die Extra-Zahlungen aber auf maximal 90 Euro im Monat. Die Neuregelung stärkt die Rechte der Eltern und soll verhindern, dass Eltern bei der Platzsuche unter Druck gesetzt werden.
Verbesserung des Betreuungsschlüssels
Mit Beginn des neuen Kita-Jahres werden außerdem die beschlossenen Verbesserungen beim Betreuungsschlüssel für Kinder im Krippenalter wirksam. Ab dem 1. August gilt für Unter-Dreijährige folgende Fachkraft-Kind-Relation (bezogen auf einen Ganztagsplatz): 1:4 bei den Unter-Zweijährigen (vorher 1:4,25) sowie 1:5 bei den Zwei- bis Dreijährigen (vorher 1: 5,25).
Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 30.07.2018
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