Kindertagesbetreuung
BaWü: Landesregierung verbessert Sprachförderung für Kinder
Sprache ist der Schlüssel für eine gute Bildung. Die Landesregierung Baden-Württemberg verbessert deshalb zum kommenden Kindergartenjahr die Sprachförderung für Kinder weiter und investiert dafür zusätzlich vier Millionen Euro pro Jahr.
31.07.2014
Das Kabinett hat beschlossen, das Sprachförderprogramm SPATZ weiterzuentwickeln. „Frühe Sprachförderung bedeutet mehr Chancengerechtigkeit für unsere Kinder. Deshalb haben wir SPATZ erheblich verbessert und mit mehr Mitteln ausgestattet sowie die Gruppengrößen deutlich gesenkt“, sagt Staatssekretärin Marion v. Wartenberg. Damit gibt das Land ab 2015 insgesamt rund 21 Millionen Euro für die frühkindliche Sprachförderung aus.
Kernpunkte der Verbesserung von SPATZ sind zum einen die deutliche Verkleinerung und Vereinheitlichung der Gruppengrößen. Zum anderen wird die Antragstellung einfacher und unbürokratischer. „Bei der Weiterentwicklung haben wir genau geschaut, wo vor Ort der Schuh drückt. Die Verbesserungen gehen unmittelbar auf die Rückmeldungen und Erfahrungen der Praxis zurück“, erläutert die Staatssekretärin.
Kleinere Gruppen und weniger Bürokratie
Künftig bilden drei bis sieben Kinder mit Sprachförderbedarf eine zuschussfähige Gruppe. Bislang waren es bei den beiden unterschiedlichen Förderwegen zwischen vier und 12 Kinder. Außerdem vereinheitlicht die Landesregierung die finanzielle Förderung vereinheitlicht auf 2.200 Euro pro Gruppe (statt 2.000 Euro für die bisherige Gruppengröße von vier bis sieben Kindern und 2.400 Euro für acht bis 12 Kinder). Damit werden bürokratische Hürden abgebaut. „Bisher haben Träger zum Teil die Zuschüsse nicht abgerufen, weil sie mit den unterschiedlichen Förderwegen und Gruppengrößen nicht klar kamen. Deshalb haben wir das Verfahren verbessert und die Zugangshürden gesenkt“, so v. Wartenberg.
Eine weitere Neuerung: Bei Einrichtungen mit einem Migrantenanteil von mindestens 80 Prozent wird die Gruppengröße von bislang zehn auf künftig fünf Kinder pro Gruppe halbiert. „Durch gezielte Förderung von Anfang an können wir die Sprachentwicklung und die Sprachkompetenz verbessern und sprachliche Entwicklungsverzögerungen ausgleichen.“
Familienzentren können Sprachförderung beantragen
Neu ist außerdem, dass nun auch Familien-, Mütter- und Kinderzentren eine Förderung beantragen können. „Familienzentren werden gerade in Städten immer wichtiger. Hier können wir bildungsferne Eltern eher erreichen als in einer Kindertageseinrichtung und ihnen die Bedeutung der Sprache nahebringen“, sagt die Staatssekretärin.
Seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 erhalten mit SPATZ landesweit alle sprachförderbedürftigen Kinder ab dem ersten Kindergartenjahr bis zum Schuleintritt eine zusätzliche Förderung. Im laufenden Kindergartenjahr 2013/2014 erhalten rund 63.000 Kinder – von den rund zwei Drittel Deutsch als Zweitsprache sprechen – intensive Sprachförderung in rund 7.000 Fördergruppen.
Interview mit Kultusstaatssekretärin Marion v. Wartenberg
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 30.07.2014
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