Kindertagesbetreuung
Baden-Württembergs Ministerrat stimmt Erweiterung des Fachkräftekatalogs zu
Kinderkrankenpflegern, Hebammen, Grund- und Hauptschullehrkräften sowie Angehörigen einiger anderer pädagogischer Berufe, die in einer Kindertageseinrichtung arbeiten wollen, soll der Wechsel künftig leichter möglich sein. Der Ministerrat hat einem Gesetzentwurf zur Erweiterung des Fachkräftekatalogs zugestimmt.
11.12.2012
"Wir wollen erreichen, dass die Kindertageseinrichtungen ihren Bedarf an Mitarbeitern künftig besser decken können", erklärte Kultusstaatssekretär Dr. Frank Mentrup MdL. Dank des deutlichen Ausbaus der frühkindlichen Förderung in den vergangenen Monaten sei der Bedarf der Kindertageseinrichtungen an pädagogischem Personal stark angestiegen.
Der Fachkräftekatalog im Kindertagesgesetz legt fest, über welche Qualifikationen Bewerber für Tätigkeiten als Fachkraft oder Leitungskraft verfügen müssen. "Träger von Kindertageseinrichtungen können in Zukunft aus einem größeren Angebot an geeigneten Bewerbern auswählen und Teams aus Pädagogen mit unterschiedlichen Erfahrungen zusammenstellen", betonte Mentrup. Es gebe zahlreiche geeignete Bewerber, deren Qualifikationen aber bislang nicht im Fachkräftekatalog enthalten seien. Sie benötigen derzeit eine Einzelgenehmigung des Jugendamtes, um als Fachkraft tätig werden zu können.
Darüber hinaus werde es Kindertagesstätten ermöglicht, die Beratung und Unterstützung der Eltern weiter auszubauen und sich somit zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Zudem konnten bislang bestimmte Fachkräfte, etwa Logopäden, Physiotherapeuten und Krankengymnasten, nur eingestellt werden, wenn bereits ein behindertes Kind in der Einrichtung war. Diese Einschränkung soll künftig nicht mehr gelten. "Wir schaffen die Voraussetzung dafür, dass mehr Kindertageseinrichtungen inklusive Bildungsangebote schaffen können", betonte Mentrup. Der Gesetzentwurf befindet sich nun in der Anhörung und wird anschließend in den Landtag eingebracht.
Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren, der zum 1. August 2013 wirksam wird, rechnet das Kultusministerium mit einem weiteren Anstieg des Personalbedarfs der Kindertageseinrichtungen. Neben den bereits genannten Berufsgruppen sollen etwa staatlich anerkannte Kindheitspädagogen, die den Bachelorstudiengang "Bildung und Erziehung in der Kindheit" absolviert haben, in den Fachkräftekatalog aufgenommen werden. Die neue Regelung soll auch für Absolventen anderer pädagogischer, erziehungswissenschaftlicher oder psychologischer Studiengänge mit Schwerpunkt 'Kinder und Jugendliche' oder Entwicklungspsychologie gelten.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 09.12.2012
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