Kindertagesbetreuung
ASB hält Weiterentwicklung des Gute-KiTa-Gesetz für dringend erforderlich
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hält es aufgrund der zeitlichen Befristung der Bundesmittel und der geringen Verbindlichkeit für fraglich, dass die bestehenden Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern über das das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz abgebaut werden können.
14.12.2018
Der Deutsche Bundestag berät am 14. Dezember 2018 abschließend über das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz. Der Bund will in den kommenden vier Jahren 5,5 Milliarden Euro investieren, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern und Eltern von Beiträgen zu entlasten. Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hält es jedoch aufgrund der zeitlichen Befristung der Bundesmittel und der geringen Verbindlichkeit für fraglich, dass so die bestehenden Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern abgebaut werden können.
Dauerhafte Unterstützung durch den Bund
„Die Qualität in der Kindertagesbetreuung kann nur verbessert werden, wenn es eine dauerhafte Unterstützung durch den Bund gibt“, macht Dr. Bettina Leonhard, Abteilungsleiterin Soziale Dienste des ASB, deutlich. Hier muss in den nächsten Jahren eine stetig wachsende und zusätzliche finanzielle Beteiligung des Bundes erreicht werden.
Bundeseinheitliche Qualitätsstandards
Perspektivisch sollten zudem zentrale Qualitätskriterien bundesweit einheitlich geregelt werden, um insbesondere den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern und mehr Zeitressourcen für Leitungsaufgaben zu schaffen. Zu befürchten sei, dass zahlreiche Bundesländer die Mittel jetzt für die generelle Beitragsfreiheit einsetzen, anstatt dringend notwendige strukturelle Verbesserungen im Bereich der Kindertagesbetreuung anzugehen. „Für eine verbesserte Kindertagesbetreuung müssen Qualitätsmaßnahmen und allgemeine Gebührenbefreiung getrennt voneinander angegangen werden“, betont Dr. Bettina Leonhard. „Wenn das Ziel einer generellen Beitragsfreiheit verfolgt werden soll, müssen dafür erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“
Quelle: Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. vom 14.12.2018
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