Kindertagesbetreuung
Articus: „Betreuungsquote von 35 Prozent reicht nicht aus für Rechtsanspruch, Ausbau noch längst nicht voll finanziert"
Nach Ansicht des Deutschen Städtetages belegen die Zahlen des „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme 2010“ der Bertelsmann Stiftung, dass immer mehr Kinder unter drei Jahren Angebote der frühkindlichen Bildung wahrnehmen.
29.06.2010
Dazu erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, gestern in Berlin: „Die Städte engagieren sich sehr stark für den Ausbau der Kinderbetreuung und können bereits erhebliche Erfolge vorweisen. In einer Reihe von westdeutschen Großstädten stehen inzwischen Plätze für weit über 20 Prozent der Kleinkinder zur Verfügung, zum Beispiel Aachen, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Freiburg, Heidelberg, München, Münster und Stuttgart. Die Zahlen machen aber auch deutlich, welch großer Kraftakt noch zu leisten ist, um den Ausbau der Kinderbetreuung zu stemmen. Das ist eine Herkulesaufgabe. Denn die Betreuungsquote von 35 Prozent wird nicht ausreichen, um den von Bund und Ländern beschlossenen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem Jahr 2013 zu verwirklichen. Der Rechtsanspruch macht eine deutlich höhere Quote erforderlich. Zudem ist der Ausbau bei Weitem nicht voll finanziert. Jetzt ist es wichtig, dass das Bundesfamilienministerium den tatsächlichen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kleinkinder neu berechnet. Das haben gerade auch die Landesjungendminister gefordert. Die Städte gehen fest davon aus, dass eine neue Berechnung der Bedarfszahlen auch einen höheren Finanzbedarf ergibt. Bund und Länder müssen sagen, woher das fehlende Geld für den Ausbau kommen soll, da sie die Kostenfolgen bei der Verabschiedung des Rechtsanspruches deutlich unterschätzt haben", sagte Articus.
"Der Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige droht zu scheitern, wenn die Städte nicht rechtzeitig wissen, wie viele Plätze tatsächlich gebraucht werden und wie sie finanziert werden sollen. Die Leidtragenden wären Eltern, die sich auf den Rechtsanspruch für ihre Kinder verlassen, ihn aber nicht erfüllt bekommen können.“ Besonders groß sei der Bedarf in Ballungsräumen und großen Städten, erläuterte Articus abschließend.
Herausgeber: Deutscher Städtetag
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