Kindertagesbetreuung

Alternativer Wohlfahrtsverband SOAL fordert: Ungleichbehandlung von Vorschulkindern endlich ganz abschaffen

Trotz angeblicher Gleichstellung von Kita und Vorschule in Hamburg: Kinder im letzten Jahr vor der Schule haben einen Anspruch auf ganztägige Betreuung in der Vorschule, in der Kita jedoch nur auf eine halbtägige Betreuung.

20.09.2013

Rechtsanspruch auf Vorschule ganztags – auf Kita nur halbtags?

In Hamburg haben Eltern von Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung in die 1. Klasse (angeblich) die Wahl zwischen zwei Bildungseinrichtungen: Kita oder Vorschule. Der Hamburger Senat hat den Hamburger Eltern die uneingeschränkte Gleichstellung von Vorschule und Kita im letzten Jahr vor der Einschulung versprochen. Das Wunsch- und Wahlrecht wird zudem durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 5 SGB VIII) und das Hamburgische Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) garantiert.

Echte Wahlfreiheit für den ganzen Tag haben tatsächlich aber nur berufstätige Eltern. Nur sie können frei zwischen einem Kitaplatz oder der Vorschule wählen, wenn sie mehr als 5 Stunden Betreuung wünschen.

Wenn Familien, in denen nicht beide Eltern voll berufstätig sind, mehr als 5 Stunden Betreuung wünschen, müssen sie ihr Kind in die Vorschule und die anschließende Betreuung am Nachmittag in der Schule (GBS) geben. Ihr Rechtsanspruch in einer Kita beschränkt sich auf fünf Stunden. Dies ist ein unzulässiger Systemvorteil für die Vorschule und schränkt die Wahlfreiheit der betroffenen Familien erheblich ein. Gleichzeitig verantwortet der Hamburger Senat damit ungleiche Voraussetzungen für die beiden Institutionen Vorschule und Kita.

Die Familien wollen hier jedoch echte Wahlfreiheit. Es sei daran erinnert, dass die Vorschule und die Nachmittagsbetreuung an Schulen (GBS) für die Vorschulkinder mit einem wesentlich schlechteren Personalschlüssel ausgestattet sind (1 : 23). Ein individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder ist unter diesen Bedingungen kaum möglich. In der Kita können die Kinder sich auf kleinere Gruppen und intensive Begleitung verlassen. Gerade für Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache ist eine 5-stündige Betreuung oft zu wenig. Sie würden vom Recht eines längeren Aufenthaltes in der Kita im letzten Jahr vor der Einschulung enorm profitieren.

SOAL fordert daher endlich die vollständige Abschaffung der Ungleichstellung von Kita und Vorschule. Die Einschränkung des Rechtsanspruches für die Nachmittagsbetreuung im letzten Jahr vor der Einschulung in Kitas auf fünf Stunden muss aufgehoben werden. Die Eltern brauchen gleiche Zugangsvoraussetzungen, um ihr Wunsch- und Wahlrecht frei ausüben zu können. Gleichzeitig müssen die Persona lschlüssel in der Ganztägigen Betreuung an Schulen für die Vorschulkinder deutlich verbessert werden.

Quelle: SOAL Pressemitteilung vom 20.September 2013

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