Kindertagesbetreuung
Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetz in Baden-Württemberg
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat eine Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, das Gesetz zu modernisieren und den darin enthaltenen Fachkräftekatalog zu erweitern.
15.03.2013
Nach der Anhörungsphase durch die verschiedenen Gremien, Verbände und Institutionen soll der Entwurf nun im Landtag beraten und abschließend beschlossen werden. Der Ministerrat hat gestern den Änderungen zugestimmt und das Staatsministerium beauftragt, den Entwurf in den Landtag einzubringen. „Die Gesetzesänderung ist ein weiterer Schritt der Landesregierung, dem gestiegenen Fachkräftebedarf in den Kitas entgegenzuwirken. Wir wollen damit die Träger unterstützen, ihren Bedarf an qualifiziertem pädagogischem Personal besser decken zu können“, sagte Staatssekretärin Marion v. Wartenberg. Künftig sollen Kindertageseinrichtungen aus einem größeren Pool an Fachkräften auswählen können. In den Katalog neu aufgenommen werden sollen beispielsweise Fachkräfte wie staatlich anerkannte Kindheitspädagogen und Sozialarbeiter sowie Grund-, Haupt- oder Sonderschullehrkräfte.
Der Fachkräftekatalog im Kindertagesbetreuungsgesetz legt fest, über welche Qualifikationen Bewerberinnen und Bewerber für Tätigkeiten als Fachkraft oder Leitungskraft verfügen müssen. Aufgrund der steigenden Anforderungen an die pädagogische Tätigkeit in Tageseinrichtungen und der größeren Nachfrage nach Fachkräften haben sich in den letzten Jahren in Baden-Württemberg beispielsweise neue Studiengänge wie „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ etabliert, die die Absolventinnen und Absolventen berechtigen, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“ zu führen. Nachdem das Landeshochschulgesetz entsprechend geändert wurde, muss die Berufsbezeichnung auch in den Fachkräftekatalog aufgenommen werden. Daneben soll der Fachkräftekatalog durch weitere pädagogische Studienabschlüsse und Ausbildungen ergänzt werden, da die Nachfrage nach Fachkräften aufgrund des Ausbaus der Betreuungsplätze für unter 3-jährige Kinder hoch ist.
Am 20. November 2012 hatte der Ministerrat einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes zugestimmt und ihn zur Anhörung freigegeben. Nachdem das Kultusministerium die Ergebnisse der Anhörung in den Gesetzentwurf eingearbeitet hat, soll dieser in Kürze vom Landtag beraten werden.
Folgende Gremien, Institutionen und Verbände wurden angehört:
- die kommunalen Landesverbände
- die Kirchen und ihre Spitzen- / Trägerverbände für Kindergartenfragen
- der Paritätische Wohlfahrtsverband
- die Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- die Beratungsgremien Landesschulbeirat, Landeselternbeirat und Landesschülerbeirat
- Ver.di
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
- Berufsschullehrerverband (BLV)
- Beauftragter für Bürokratieabbau
- Normenprüfungsausschuss
- Landesbeauftragter für Datenschutz
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport vom 13.03.2013
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