Kindertagesbetreuung

Änderung bei Entgeltgruppen für Erzieher/innen

Da die Redaktionsverhandlungen für den neuen Tarifvertrag sich bis Oktober 2009 hinausgezögert hatten, war die Frist Ende Dezember zu kurz.

28.01.2010

Auf Drängen der Gewerkschaften hat die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) jetzt mitgeteilt, dass sie keine Einwände dagegen hat, wenn die Kommunen die Frist bis zum 31. März 2010 verlängern. Die VKA hat ihre Mitglieder hierüber mit Rundschreiben R 21/2010 vom 22.01.2010 informiert. Die Frist verlängert sich nicht automatisch. Die Fristverlängerung muss jeweils beim Arbeitgeber beantragt werden.

Für Erzieher/innen mit schwierigen Tätigkeiten und für Heilpädagog/innen sieht die neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst vor, dass sie nicht in die neue Entgeltstruktur und -tabelle ("S-Tabelle") übergeleitet werden, sondern in der Entgeltgruppe EG 9 bleiben. Es sei denn, diese Beschäftigten beantragen die Überleitung in die ab dem 1. November 2009 vorgesehene neue Entgeltgruppe S 8. Dafür war eine Frist bis zum 31.12.2009 vorgesehen.

Bei der Frage, ob sich eine Überleitung von EG 9 in S 8 lohnt, ist zu bedenken,

* dass es bei der Überleitung von aus dem BAT stammenden Arbeitsverhältnissen nur bis Stufe 4 den Zuschlag in Höhe von 2,65 Prozent gibt,

* dass in EG 9 Stufe 5 die Endstufe ist, in S 8 aber ein weiterer Stufenaufstieg in Stufe 6 erfolgt und

* dass die Jahressonderzahlung in EG 9 80 Prozent des durchschnittlichen Monatsentgelts von Juli bis September beträgt, in S 8 hingegen 90 Prozent (im Tarifgebiet Ost jeweils um 25 Prozent gekürzt).

Herausgeber: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

 

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