Kindertagesbetreuung

Ab 2010 spezielle Sprachförderung in den Kitas Sachsen-Anhalts

Die frühkindliche Bildung in Sachsen-Anhalt wird weiter gestärkt. Ab kommendem Jahr gibt es für jedes Kind im vorletzten Jahr vor der Einschulung einen Sprachtest, um gegebenenfalls vorhandene Defizite rechtzeitig vor der Einschulung im Rahmen einer Sprachförderung zu beheben.

03.12.2009

Ziel ist es, zu verhindern, dass eine zu geringe Sprachkompetenz den Start in der Grundschule behindert und damit womöglich auch Weichen für die gesamte Bildungsbiographie und soziale Integration falsch gestellt werden. Im Startjahr werden landesweit rund 17.000 Kinder an dem Sprachtest teilnehmen. Bis zum Jahresende 2009 werden die Eltern über Inhalt, Ziel und Abläufe informiert.

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe und Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz stellten am Donnerstag in Magdeburg Einzelheiten zu den Sprachstandsfeststellungen und Förderungen vor. Die Grundlage wird vom Konzept Delfin4 gebildet, das seit mehreren Jahren erfolgreich in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird.

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe sagte: „Mit der neuen Frühförderung stärken wir die frühkindliche Bildung und setzen unseren Kurs zur inhaltlichen Profilierung der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt fort. Jedes Kind soll mit Eintritt in die Schule dem Unterricht problemlos folgen können. Deshalb erfolgt die Förderung der kindlichen Sprachentwicklung entsprechend dem Bildungsprogramm „Bildung: elementar“ von Anfang an. Darüber hinausgehender Sprachförderbedarf soll nun ermittelt und gedeckt werden. Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache sind eine Grundvoraussetzung für den Erfolg in Schule, Ausbildung und Beruf.“ Kuppe betonte, dass die neue Sprachförderung auch ein Beitrag dazu ist, Unlust, Schulbummelei und Schulabbruch vorzubeugen.

Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz sagte: „Sprachkompetenz ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Lern- und Bildungsprozess. Darum ist das Programm „Bildung elementar“ nicht nur in den Kindertageseinrichtungen verankert, sondern findet auch in den Lehrplänen der Grundschule seine Fortsetzung. Der Übergangsprozess soll für jedes einzelne Kind optimal gestaltet werden. Mädchen und Jungen, die gleich zu Beginn ihrer Schulzeit Anerkennung erfahren und erfolgreich sind, behalten auch die Lust am Lernen - möglichst ein Leben lang.“

Im Februar und März 2010 soll die erste Runde der Sprachtests an den rund 1.400 Kindertageseinrichtungen mit Kindergartengruppen durchgeführt werden. Im vorletzten Jahr vor der Einschulung sind die Kinder zwischen drei und vier Jahren alt. Die Teilnahme gilt als ausgelagerter Bestandteil der Schuleingangsuntersuchung und ist daher für alle Kinder verpflichtend.

Soweit es bei einem Kind erforderlich ist, hat es im letzten Jahr vor der Einschulung an einer pädagogischen Sprachförderung teilzunehmen. Diese Verpflichtung zur Teilnahme ist im Schulgesetz verankert.

Mit der Durchführung der Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung wurden die Kindertageseinrichtungen beauftragt. Der Vorteil dabei ist, dass die Mehrzahl der Kinder mit dieser Umgebung vertraut ist und die Erzieherinnen und Erzieher bekannt sind.

Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden vom verantwortlichen Schulträger in eine Kindertageseinrichtung zum Test eingeladen. So wird sichergestellt, dass wirklich allen Kindern, die für ihre Sprachentwicklung zusätzliche pädagogische Unterstützung benötigen, auch geholfen wird.

Mit dem Testverfahren „Delfin4“ wird überprüft, ob die Sprachentwicklung des Kindes aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist und ob es die deutsche Sprache hinreichend beherrscht. Der Sprachtest vollzieht sich in zwei Stufen. Ziel ist es, die Kinder immer wieder zum Sprechen und zum Nachsprechen anzuregen. Mit Hilfe von vorgegebenen Spielsituationen sollen die Kinder Aufgaben bearbeiten, die Aufschluss über ihre sprachlichen Fähigkeiten bieten.

Die erste Stufe dient dazu, zwischen den Kindern zu unterscheiden, deren Sprachentwicklung unproblematisch zu verlaufen scheint, und denjenigen, bei denen dies möglicherweise nicht der Fall ist. Für Kinder, die den ersten Test ohne Schwierigkeiten meistern, ist das gesamte Verfahren damit beendet. Kinder, bei denen Sprachauffälligkeiten festgestellt wurden, werden in einer zweiten Stufe mit Hilfe eines Einzeltests genauer untersucht.

Die zusätzliche Sprachförderung findet in der Einrichtung während des normalen Tagesablaufes statt. Wenn das Kind keine Kindertageseinrichtung besucht, aber Unterstützung benötigt, kann das Kind in einer Kindertageseinrichtung angemeldet werden. Die Teilnahme an der zusätzlichen Sprachförderung ist ebenfalls gesetzlich festgeschrieben.

Mit der Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung ist ein jährliches Finanzvolumen von etwa 2,4 Millionen Euro verbunden. Für die Anschaffung der Materialien und die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher wurden in diesem Jahr zusätzlich 300.000 Euro veranschlagt.

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