Kindertagesbetreuung
32,5 Millionen Euro für alltagsintegrierte Sprachförderung in Niedersachsen
Die örtlichen Träger von Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen können zum neuen Kindergartenjahr am 1. August 2018 zusätzliches Personal einstellen: Für die alltagsintegrierte Sprachförderung stellt die Landesregierung über das novellierte Kindertagesstätten-Gesetz (KitaG) rund 32,5 Millionen Euro bereit. Am 3. Juli hat das Niedersächsische Kultusministerium die Verteilung der 32,5 Millionen Euro auf die 54 Jugendamtsbezirke in Niedersachsen veröffentlicht. Die Gelder werden zeitnah angewiesen.
06.07.2018
„Die Landesregierung stärkt die Arbeit der Fachkräfte für gute Deutschkenntnisse der Kindergartenkinder durch zusätzliche Gelder", sagt dazu Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Durch mehr Personal oder auch zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen kann die alltagsintegrierte Sprachförderung nah an den Kindern weiter intensiviert werden. Insbesondere im letzten Jahr vor der Einschulung werden sich positive Effekte einstellen", so Minister Tonne. Mit der alltagsintegrierten Sprachförderung sei keine „neue Aufgabe" übertragen worden. „Vielmehr bauen wir aus, was seit Jahren erfolgreich praktiziert wird."
32,5 Millionen Euro für Sprachbildung und Sprachförderung an örtliche Kita-Träger
Die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe können zusätzliches pädagogisches Fachpersonal unbefristet einstellen oder bei bereits vorhandenen Fachkräften die Verfügungs- und Leitungszeiten erhöhen. Ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 müssen mindestens 85 Prozent dieser besonderen Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung in die Aufstockung von Personalressourcen in Kindertageseinrichtungen fließen, bis zu 15 Prozent können auch weiterhin für Fachberatung und Qualifizierung verwendet werden. Die Ausschüttung berechnet sich zur Hälfte auf der Grundlage der Anzahl der Gruppen im Zuständigkeitsbereich des Trägers, in denen Kinder bis zum Schuleintritt betreut werden. Die zweite Hälfte wird nach der Anzahl der Kinder in Tageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Trägers berechnet, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Diese verteilen die Mittel an die konkreten Einrichtungen auf Basis eines regional vereinbarten Sprachförderkonzeptes.
Die Beträge der Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung nach § 18 a KiTaG pro örtlichem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für das Kindergartenjahr 2018/2019 sind einzusehen in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministerium vom 03.07.2018.
Hintergrundinformationen
Neuausrichtung der vorschulischen Sprachförderung
Die vorschulische Sprachförderung wird zum 1. August 2018 aufgrund der Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) von den Grundschulen in die Kindertageseinrichtungen verlagert und von diesen zukünftig alltagsintegriert durchgeführt werden.
Für die Sprachbildung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen stellt das Land zukünftig pro Kindergartenjahr 32,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann ab dem 1. August 2018 zusätzliches pädagogisches Fachpersonal eingestellt werden bzw. können bei vorhandenen Fachkräfte die Verfügungs- und Leitungszeiten aufgestockt werden. Daneben können die Mittel auch für die Qualifizierung von Fachberatung sowie Fach- und Leitungskräften einschließlich Prozessbegleitung für Kindertageseinrichtungen durch z. B. Beratung, Coaching und Supervision verwendet werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum geänderten Gesetz betreffend die Neuausrichtung der vorschulischen Sprachförderung hat das Kultusministerium auf seinen Seiten zusammengestellt.
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium vom 03.07.2018
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