Schleswig-Holstein

20 Millionen Euro für Angebote zur Stärkung der Kindertagesbetreuung

Das Kita-Aktionsprogramm wird von der Landesregierung für die Jahre 2021 bis 2023 aufgelegt. Ziel des Programms ist es, die durch die Corona-Pandemie besonders belasteten Kinder und auch die Kindertagespflegepersonen zu unterstützen.

05.10.2021

Die Corona-Pandemie hatte in den zurückliegenden Monaten große Auswirkungen auf die Teilhabe und Entwicklung von Kindern, besonders bei den Angeboten der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Mit dem Kita-Aktionsprogramm soll Einrichtungsträgern und Kindertagespflegepersonen ermöglicht werden, Kinder in sozialer, emotionaler, kognitiver und motorischer Hinsicht zusätzlich zu fördern und während der Corona-Pandemie zum Teil entstandene Defizite wieder auszugleichen. Zudem werden mit dem Förderprogramm Maßnahmen berücksichtigt, die zur Entlastung und Stabilisierung der Mitarbeitenden und Kindertagespflegepersonen beitragen.

Staatssekretär Dr. Matthias Badenhop betonte: „Mit diesem Programm stärken wir die Startchancen für die jüngsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner auch in Zeiten der Corona-Krise und helfen Ihnen, die Pandemie und ihre Folgen auch in sozialer und emotionaler Hinsicht zu überwinden.“

Informationen zur Förderung und Antragstellung

Über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhalten die Einrichtungsträger und Kindertagespflegepersonen weitere Informationen zur Antragsstellung. Das Antragsverfahren sei einfach und unbürokratisch gestaltet, damit das Geld schnell dort ankommt, wo es gebraucht würde.

Gefördert werden Angebote und Maßnahmen, wie z.B. Sport- und Bewegungsangebote, Unterstützung beim Übergang von der Kita in die Schule, psychosoziale Unterstützung, Sprachförderung sowie Freizeit- und Ferienangebote für Kinder und ihre Familien. Darüber hinaus können für Mitarbeitende und Kindertagespflegepersonen Maßnahmen zur Stabilisierung und Unterstützung der Teams bzw. Kindertagespflegepersonen gefördert werden. Dazu gehören Teamsupervision, Coaching und weitere teambildende Maßnahmen sowie zusätzliche personelle Unterstützung in den Kindertageseinrichtungen unter anderem durch Fachkräfte und kompetente, fachfremde Personen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der betreuten Kinder.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein vom 04.10.2021

Redaktion: Alena Franken

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