Jugendsozialarbeit

Vorsitzender des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses fordert verlässliche Rahmenbedingungen zur Finanzierung von Jugendwerkstätten

München. Der Vorsitzende des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) Hermann Imhof, MdL, hat anlässlich der geplanten Neuordnung der Förderinstrumente für Arbeitslose die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen nachdrücklich dazu aufgefordert, ihren Worten Taten folgen zu lassen und eine verlässliche Finanzierung von Maßnahmen in Jugendwerkstätten zur beruflichen Eingliederung sozial benachteiligter Jugendlicher sicherzustellen.

17.10.2011

„Für diese Jugendlichen können nachhaltige Eingliederungserfolge nur mit zwischen Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung abgestimmten, ganzheitlichen Förderangeboten erreicht werden, die auch gemeinsam finanziert werden müssen“ betonte Imhof. „Die Instrumente des SGB II und des SGB III müssen deshalb besser mit denen des SGB VIII verzahnt werden.“

Imhof bedauerte, dass Vorschläge des Bundesrates zur Schaffung eines Regelinstrumentes zur rechtskreisübergreifenden Finanzierung von entsprechenden Angeboten und zur verbesserten Kooperation zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) abgelehnt wurden. In diesem Zusammenhang lobte Imhof den intensiven Einsatz der Bayerischen Staatsministerin Christine Haderthauer zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine verlässliche Finanzierung von Jugendwerkstätten: „Die Vorschläge entsprechen den Forderungen des LJHA.“

Bei der Ablehnung der Vorschläge hatte das BMAS auf verbesserte flexible Möglichkeiten vor Ort zur Mitfinanzierung von Förderprojekten sowie auf Modellversuche hingewiesen. Für Imhof und den LJHA ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar: „Die Zeit der Modellversuche ist vorbei. Wir wissen, wie sozial benachteiligte Jugendliche erfolgreich ins Arbeitsleben integriert werden können. Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ In Bayern gäbe es seit 30 Jahren äußerst erfolgreiche Angebote in Jugendwerkstätten, die sich bestens bewährt hätten. „Leider wurden die Regelinstrumente im SGB II und SGB III zur erforderlichen Mitfinanzierung der Arbeitsverwaltung an diesen Projekten in den vergangenen Jahren immer weiter abgebaut, wodurch die vorhandenen Strukturen in Bayern erheblich gefährdet werden“, so Imhof weiter.

Gemeinsam mit dem LJHA fordert Imhof daher die zuständige Bundesministerin Ursula von der Leyen auf, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsverwaltung von den nunmehr flexibleren Möglichkeiten zur Mitfinanzierung von Jugendwerkstätten und anderen gemeinsamen Projekten mit der Jugendhilfe auch tatsächlich aktiv Gebrauch macht. Vor allem das Instrument der freien Förderung biete sich hier an. „Es muss verhindert werden, dass benachteiligte Jugendliche aufgrund nicht zu lösender Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den Sozialleistungsträgern hin und her geschoben werden und dadurch Förderangebote nicht greifen.“

Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt

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