Jugendsozialarbeit

Videoclip zum JuKoNetz Dortmund

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit präsentiert den 1. Videoclip seiner Reihe "Gute Beispiele für gelungene Kooperation zwischen Jugendhilfe und Arbeitsförderung"

30.10.2012

Gelingendes Aufwachsen junger Menschen unterstützen – dies ist der zentrale Auftrag der Jugendhilfe. Aber er berührt ganz unterschiedliche Sozialgesetze und Politikfelder. Auch die gesetzlichen Grundlagen für die soziale und berufliche Förderung junger Menschen sind in verschiedene Rechtskreise aufgeteilt und an den Schnittstellen nicht immer eindeutig gestaltet. Sollen die Hilfen wirklich die jungen Menschen erreichen, die umfassenden Unterstützungsbedarf haben, so müssen die unterschiedlichen Rechtskreise – die Jugendhilfe (SGB VIII) mit dem Schwerpunkt der sozialen Integration und die Arbeitsförderung (SGB II und SGB III) mit dem Schwerpunkt der beruflichen Integration - ihre Förderung stärker als bisher miteinander abstimmen.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit setzt sich intensiv dafür ein, dass die Kooperation an den Schnittstellen der Rechtskreise verbessert wird. Der Paritätische Gesamtverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit haben als federführende Organisationen Beispiele zu gelungenen Kooperationen zwischen Jobcenter/Arbeitsagentur und Jugendhilfe gesammelt und in Videoclips fachlich aufbereitet. So wird anschaulich gezeigt, wie und unter welchen Rahmenbedingungen jungen, integrationsgefährdeten Menschen ein Anschluss und eine Perspektive eröffnet werden kann.

Den Videoclip finden Sie auf: http://www.jugendsozialarbeit-paritaet.de/xd/public/content/index._cGlkPTE0NTE_.html
Weitere Videos mit guten Beispielen aus der Praxis folgen.

Aktuelle Neuigkeiten zu weiteren Videoclips sowie zu den Aktivitäten des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit finden Sie auf: www.facebook.com/KVJugendsozialarbeit

Redaktion: Annika Koch

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