Jugendsozialarbeit
Verlängerung der Bundesprogramme "Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen" bis Mitte 2014
Die erfolgreichen Programme der Initiative JUGEND STÄRKEN "Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden um sechs Monate bis Ende Juni 2014 verlängert. Diese sechsmonatige Übergangsfinanzierung wird durch Restmittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich.
09.12.2013
Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lutz Stroppe, hat sich in den letzten Monaten dafür eingesetzt, dass zurückfließende ESF-Mittel in die Projekte beider Programme fließen: "Zur Förderung junger Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf ist es mir wichtig, das die Standorte auch über 2013 hinaus mit Unterstützung des Bundes zunächst weiterarbeiten können, um junge Menschen passgenau auf dem Weg in den Beruf zu begleiten. Deshalb freue ich mich, dass wir allen Standorten die Chance geben, für weitere sechs Monate ESF-Mittel beantragen zu können. Ein neues Programm, das an die erfolgreiche Initiative anschließt, ist bereits in Planung und soll 2014 starten", so Staatssekretär Lutz Stroppe.
Mit den Programmen "Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen" unterstützt die Bundesregierung benachteiligte junge Menschen, ihren Weg in Schule, Beruf und Gesellschaft zu finden. In der ESF-Förderphase 2014 bis 2020 plant das Bundesfamilienministerium ein neues Modellprogramm: "JUGEND STÄRKEN im Quartier" wird die bewährten Elemente der bisherigen Programme der Initiative JUGEND STÄRKEN bündeln und weiter entwickeln. Die Projektträger der Programme können sich unter kommunaler Federführung für das neue Modellprogramm in 2014 neu bewerben. Der Beginn des Auswahlverfahrens wird Anfang 2014 unter www.jugend-staerken.de bekannt gegeben.
In den beiden ESF-Programmen "Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen" sind seit Herbst 2008 insgesamt rund 125.500 junge Menschen unterstützt worden. Das Volumen an ESF-Mitteln beträgt für diese Zeit 191,5 Millionen Euro.
Weitere Informationen unter <link http: www.bmfsfj.de _blank external-link-new-window external link in new>www.bmfsfj.de sowie<link http: www.zweitechance.eu _blank external-link-new-window external link in new> www.zweitechance.eu.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend vom 09.12.2013
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