Jugendsozialarbeit

Soziale Arbeit: Einheitliche Mindeststandards bei der Anerkennung von Absolventen ausländischer Studiengänge gefordert

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge fordert die Bundesländer auf, gemeinsame Standards zur staatlichen Anerkennung von Absolventinnen und Absolventen ausländischer Studiengänge für Soziale Arbeit festzulegen.

27.03.2015

"Einheitliche gemeinsame Standards verhindern, dass Art und Umfang von Anpassungsmaßnahmen  davon abhängen, in welchem Bundesland zufällig der Antrag auf Anerkennung gestellt wird", so Landrat Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. "Das schafft Transparenz, baut unnötige Hürden ab und vermeidet Kleinstaaterei."

Zu den gemeinsamen Mindeststandards sollten gehören:

  • Kompetenzen im Bereich Recht und Verwaltung
  • Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens
  • Praktische Kompetenz - erworben in einer Mindest-Praxisdauer von 100 Tagen -
  • Wissenschaftliche und professionsbezogene Kompetenzen
  • Ethische Grundlagen der Sozialen Arbeit

Nachdem der Bund bereits 2011 ein Gesetz über die erleichterte Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen beschlossen hat, sind mittlerweile die Bundesländer mit den entsprechenden Landesgesetzen gefolgt. Mit der Anerkennung indirekt verbunden ist die Frage der Kriterien der Verleihung der staatlichen Anerkennung. Die Bundesländer haben hierbei unterschiedliche Zuständigkeiten und Verfahren gewählt. In einigen Bundesländern sind dafür die Hochschulen, in anderen die entsprechenden Ministerien oder die Regierungspräsidien zuständig. "Bei allem föderativen Verständnis", so Landrat Fuchs, "ist hier ein kontraproduktiver Wildwuchs entstanden."

Die vollständigen Empfehlungen sind abrufbar unter: <link http: www.deutscher-verein.de empfehlungen_archiv dv-36-14_auslandsstudiengaenge external-link-new-window des deutschen vereins zum>www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 27.03.2015

Redaktion: Kerstin Boller

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