Jugendsozialarbeit

Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein wird durch Landes- und Bundesmittel stärker unterstützt

Bildungs- und sozialpolitische Weichenstellungen auf Landes- und Bundesebene ermöglichen in Schleswig-Holstein künftig eine stärkere Unterstützung der Schulsozialarbeit.

15.04.2011

„Für die Schulen ist dies eine wesentliche Hilfe zur Stärkung ihrer pädagogischen Arbeit und Sicherung von Bildungschancen “, stellte Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug am 13. April 2011 fest. „Weil die Schulen viel stärker als in der Vergangenheit bei einem Teil der Schülerschaft mit Problemen im Sozialverhalten konfrontiert sind, brauchen sie verstärkt Unterstützung für erzieherische Aufgaben“.

Im Einzelnen verwies der Minister dazu auf folgende Punkte:

Im Doppelhaushalt 2011/12 verfügt das Bildungsministerium erstmals über einen eigenen Haushaltsansatz in Höhe von 2,5 Millionen Euro, mit dem das Land Schulsozialarbeit fördern kann. Das Bildungsministerium beabsichtigt, diese Mittel nach Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden vorrangig im Bereich der Grundschulen einzusetzen. Ziel ist es dabei, an Standorten mit besonderem Bedarf die Schulen möglichst frühzeitig bei Erziehungskonflikten und Verhaltensproblemen einzelner Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und so das frühe Scheitern von Bildungsverläufen zu vermeiden. Zugleich werden die Unterrichtsbedingungen insgesamt verbessert: Alle Schüler profitieren davon, wenn der Unterricht weniger durch Verhaltensauffälligkeiten und damit verbundene Störungen belastet wird.

Der Einsatz der Landesmittel soll vom kommenden Schuljahr an erfolgen, und zwar über regionale Budgets, über deren konkrete Verwendung nach Abstimmung zwischen den Schulämtern und den örtlichen Schulträgern dezentral entschieden werden soll. Einzelheiten des Verfahrens werden in einer Arbeitsgruppe des Bildungsministeriums beraten, der auch Vertreter der kommunalen Landesverbände und des Sozialministeriums angehören.

Durch die Neuregelung zum SGB II werden außerdem aus Bundesmitteln neben dem Bildungs- und Teilhabepaket (in Schleswig-Holstein schätzungsweise rund 25 bis 30 Mio. Euro pro Jahr) für Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften und die ebenfalls leistungsberechtigten Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag- oder Wohngeldempfänger nach § 6b BKGG) weitere Mittel zur Verfügung stehen: Jährlich bis zu 13 Millionen Euro, mit denen die Kommunen Schulsozialarbeit im gesamten Schulbereich finanzieren können. Zur erforderlichen landesrechtlichen Umsetzung der SGB II-Reform wird die Landesregierung dem Landtag in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, den das Sozialministerium erarbeitet hat. Im Rahmen der „vorgezogenen Beteiligung“ wurde der Entwurf gestern den kommunalen Landesverbänden zugeleitet.

Herausgeber: Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

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