Jugendsozialarbeit

Schulsozialarbeit in Sachsen wird weiter ausgebaut

Um den Ausbau der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen quantitativ und qualitativ voranzutreiben und ihre fachliche Weiterentwicklung zu unterstützen, wurde Anfang 2017 das Landesprogramm „Schulsozialarbeit“ auf Grundlage der gleichnamigen Förderrichtlinie aufgelegt. Nun hat die Sächsische Staatsregierung am 6. März 2018 die Änderung der Förderrichtlinie „Schulsozialarbeit“ beschlossen.

08.03.2018

„Mit der Änderung der Richtlinie geben wir dem Landesprogramm Schulsozialarbeit nun nochmal einen kräftigen Schub! Der Ausbau erfolgt zusätzlich zum bereits bestehenden Landesprogramm. Ein besonderer Fokus liegt auf den Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft“, erklärte Staatsministerin Barbara Klepsch. „Das heißt, es wird selbstverständlich keine Kürzungen bei allen anderen allgemeinbildenden Schulen geben. Im Gegenteil: Wir wollen ab dem Jahr 2019 die bisher eingesetzten Mittel auf immerhin 30,5 Millionen Euro verdoppeln. Wir wollen eine personelle und fachliche Kontinuität im Angebot von Schulsozialarbeit erreichen und gehen damit einen weiteren Schritt zur Stärkung der Schulsozialarbeit an Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft“, so die Ministerin.

Sachsen trägt volle Personalkosten für Schulsozialarbeit

Ab Beginn des nächsten Schuljahres 2018/19 werden vor diesem Hintergrund an allen 279 sächsischen Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft eine oder mehrere Fachkräfte in einem Gesamtumfang von mindestens 1,0 Vollzeitäquivalenten tätig sein. Der Freistaat Sachsen trägt die vollen Personalkosten für die Schulsozialarbeiter.
Ab dem Jahr 2019 sollen jährlich 30,5 Millionen Euro für Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen investiert werden. Damit wird das bisherige Landesprogramm im Umfang von 15 Millionen Euro pro Jahr im aktuellen Doppelhaushalt in Zukunft mehr als verdoppelt.

Damit der Ausbau der Schulsozialarbeit nicht zu einer bürokratischen Belastung für die Kommunen wird, wurde das Antragsverfahren stark vereinfacht und damit eine zentrale Forderung der Landkreise und Kreisfreien Städte umgesetzt.

„Für mein Haus, aber auch für mich persönlich, ist der Ausbau der Schulsozialarbeit in Sachsen ein wichtiges jugendpolitisches Anliegen. Mit der Novelle werden neue Maßstäbe für die Fortschreibung der Schulsoziarbeit in ganz Sachsen und für die praktische Umsetzung vor Ort in den Kommunen und Landkreisen gesetzt“, sagte die Ministerin abschließend.

Schule als zentraler Lern- und Lebensort für junge Menschen

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz unterstützt mit Landesmitteln aus der Jugendhilfe die Landkreise und Kreisfreien Städte dabei, bedarfsgerechte Schulsozialarbeit anzubieten.
Die Schule ist für junge Menschen der zentrale Lern- und Lebensort. Hier können Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine professionelle Beratung und Hilfe zur Bewältigung von Krisen- und Konfliktsituationen bieten. Sie unterstützen junge Menschen sowohl bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung als auch dabei, den Schulabschluss zu erlangen und eine anschließende Berufsausbildung zu planen.

Hintergrundinformationen

In Umsetzung der Schulgesetznovelle und des entsprechenden Entschließungsantrags der Regierungsfraktionen sollen an jeder Oberschule in öffentlicher Trägerschaft künftig ein Schulsozialarbeiter tätig werden. Die Oberschulen sind wesentlicher Bestandteil des sächsischen Bildungssystems und spielen bei der Ausbildung von zukünftigen Fachkräften eine entscheidende Rolle. Vor allem Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen rekrutieren aus Oberschulen die Mehrzahl ihrer Auszubildenden und bieten somit einen Einstieg in das Berufsleben.

Nach Angaben der Bewilligungsbehörde, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen, sind derzeit an 418 Schulen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mit insgesamt 362,58 Vollzeitäquivalenten tätig.

Mit dem Landesprogramm Schulsozialarbeit sind folgende Zielstellungen verbunden:

  • Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches als Beitrag zu einer langfristigen, kontinuierlichen Schulsozialarbeit,
  • Gewährleistung des Zugangs für immer mehr junge Menschen zu niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe durch die am zentralen Lern- und Lebensort Schule verorteten Angebote und
  • Verbesserung der Umsetzung der Ziele von Schulsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 11 Absatz 3 Nummer 6 SGB VIII im Freistaat Sachsen.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vom 06.03.2018

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