Jugendsozialarbeit

Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe stärken

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V., der Deutsche Caritasverband e.V. (DCV) und IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit – Deutschland e.V. plädieren für eine klare Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Schulsozialarbeit.

15.02.2016

Schulen stehen heute vor großen Herausforderungen. Ein inklusives Schulsystem ist zu verwirklichen, das alle Kinder und Jugendlichen mit ihren Voraussetzungen individuell fördert. Mehr denn je sind Schulen auf Kooperationen mit unterstützenden Partnern angewiesen.

Die Schulsozialarbeit bietet Kindern und Jugendlichen sozialpädagogische Unterstützung und Hilfestellung in allen schulischen und persönlichen Problemlagen. Schulsozialarbeit ist ein bewährtes eigenständiges und professionelles Angebot, das regelhaft in Schulen verortet sein sollte. "Die Schulsozialarbeit muss fachlich und personell bei der Kinder- und Jugendhilfe angesiedelt sein. Nur so kann den Bedarfslagen von Kindern und Jugendlichen angemessen entsprochen werden", fordert Marion Paar, stellvertretende Vorsitzende der BAG KJS und Generalsekretärin von IN VIA Deutschland. Auch rechtlich leitet sich Schulsozialarbeit aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ab und sollte dort auch explizit verankert werden.

Schulsozialarbeit wird mittlerweile zwar in allen Bundesländern und Schulformen angeboten, aber weitaus nicht an jeder Schule. Schon lange fordern die Verbände der Jugendsozialarbeit die flächendeckende Verbreitung und vor allem eine finanzielle Absicherung, damit Schulsozialarbeit als ein kontinuierliches Angebot etabliert werden kann. Der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit als Zusammenschluss von Hauptamtlichen aus Verbänden sowie Einzelpersönlichkeiten sieht mindestens eine Vollzeitstelle für 150 Schülerinnen und Schüler als notwendig an.

In letzter Zeit wird Schulsozialarbeit zunehmend von Schulträgern umgesetzt. Paar ist besorgt, dass vertrauliche Beratung und sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, Lehrerinnen und Lehrer erschwert werden, wenn das System "Schule" einerseits Beratungsgegenstand ist und die Schule das Angebot als Träger zugleich steuert. Ratsuchende brauchen die Sicherheit, dass sie Schulsozialarbeit freiwillig und vertraulich in Anspruch nehmen können. Wenn das Angebot schulischem Dienstrecht unterliegt, fehle zudem die fachliche Expertise der Kinder- und Jugendhilfe. Nur sie gewährleistet eine ganzheitliche Förderung, die Einbeziehung aller Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie den Sozialraum des Schülers oder der Schülerin.

Zum Download des Positionspapiers <link http: www.bagkjs.de media raw positionspapier_schulsozialarbeit_bagkjs_caritas_in_via.pdf external-link-new-window positionspapier als>"Schulsozialarbeit in Anbindung an die Kinder- und Jugendhilfe!" (PDF, 1,9 MB)

Im Fachdiskurs wird von Schulsozialarbeit, schulbezogener Jugendsozialarbeit oder Jugendsozialarbeit an Schulen gesprochen. Die BAG KJS verwendet für das gesamte Handlungsfeld den Terminus "Schulsozialarbeit".

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. vom 15.02.2016

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