Jugendsozialarbeit
„Schule und Berufsberatung“: Bestmögliche Orientierung für alle Schülerinnen und Schüler in NRW
Künftig wird es an den Schulen in Nordrhein-Westfalen noch mehr Beratungsangebote für Schülerinnen und Schüler zur Berufsorientierung geben. Dies teilte das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen mit. Die Landesregierung und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit unterzeichneten die neue Rahmenvereinbarung „Schule und Berufsberatung“, die eine Intensivierung der Kooperation beinhaltet.
21.10.2019
Schulministerin Yvonne Gebauer, Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann unterzeichneten die neue Rahmenvereinbarung „Schule und Berufsberatung“. Vorgesehen ist unter anderem, dass die Agenturen für Arbeit ihre Präsenz an den Schulen durch Berufsberaterinnen und Berater sowie ihr Dienstleistungsangebot verstärken und auch die Eltern in die Beratung einbeziehen.
Berufliche Orientierung in der Schule
Schulministerin Yvonne Gebauer: „Die Berufliche Orientierung an Schulen muss den Anspruch haben, immer auf der Höhe der Zeit und der neusten Entwicklungen in der Arbeitswelt zu sein. Mit der neuen Rahmenvereinbarung schaffen wir die Grundlage dafür, dass Schülerinnen und Schüler noch besser dabei begleitet werden, eine verantwortungsvolle Entscheidung über ihren beruflichen Werdegang zu treffen, die ihren Talenten und Interessen entspricht. Das erfolgreiche Durchlaufen des Prozesses der Beruflichen Orientierung in der Schule beruht auf der guten Zusammenarbeit aller Partner, die wir weiter festigen wollen.“
Kein Abschluss ohne Anschluss
Christiane Schönefeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit: „Ein gut gelingender Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium ist ein wichtiger Grundstein für eine erfolgreiche Lebensperspektive junger Menschen. Mit Kein Abschluss ohne Anschluss haben wir in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren ein gemeinsames, effizientes Übergangssystem geschaffen, das zum Vorbild für ganz Deutschland geworden ist. Mit der neuen Rahmenvereinbarung unterstreichen und vertiefen wir diese Zusammenarbeit. Dazu gehört der Ausbau der beruflichen Beratung und Orientierung als Einstieg in eine lebensbegleitende Berufsberatung an den Schulen, um Schülerinnen und Schüler noch besser auf die Herausforderungen der Zukunft, wie zum Beispiel die Entwicklung der modernen Kommunikation und der Digitalisierung vieler Lebens- und Arbeitsbereiche, vorbereiten zu können.“
Informationen und Beratung
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich freue mich sehr, dass wir heute eine noch stärkere Zusammenarbeit vereinbart haben, um junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf oder ins Studium zu begleiten: Jugendliche stehen am Ende ihrer Schulzeit vor der Herausforderung, Entscheidungen treffen zu müssen, die weitreichende Folgen für ihr gesamtes Berufsleben haben. Sie brauchen daher bestmögliche Informationen und Beratung. Unsere Rahmenvereinbarung legt den Grundstein dafür, dass unsere Unterstützung für Schülerinnen und Schüler noch besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt wird.“
Über die Rahmenvereinbarung
Die neue Rahmenvereinbarung ist stärker als zuvor an den Standardelementen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ausgerichtet. Bereits jetzt ist die Berufliche Orientierung in der Schule im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ mit den Beratungsangeboten der Regionaldirektion in den Schulen verzahnt. Schülerinnen und Schüler sollen möglichst früh in ihrer Schullaufbahn für das Thema Berufswahl sensibilisiert werden. Ziel ist, allen jungen Menschen einen erfolgreichen Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium sowie danach in eine qualifizierte Tätigkeit und in das Erwerbsleben zu ermöglichen. Den Übergang von der Schule in den Beruf weiter zu optimieren, ist zudem ein Handlungsfeld der Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung, die die Landesregierung erarbeitet.
Die neue Rahmenvereinbarung löst die bisherige Rahmenvereinbarung vom 17.09.2007 ab. Die Rahmenvereinbarung in Nordrhein-Westfalen trägt der ebenfalls aktualisierten bundesweiten Rahmenvereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit vom 01.06.2017 Rechnung.
Weitere Informationen zur Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sind zu finden unter: www.berufsorientierung-nrw.de
Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2019
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