Jugendsozialarbeit
Schleswig-Holstein: Kooperation bei der Qualifizierung inhaftierter Jugendlicher
Das Berufsbildungszentrum Schleswig und die Jugendanstalt Schleswig kooperieren bei der (vor)beruflichen Qualifizierung von jugendlichen Gefangenen, damit diese beim Weg zurück in die Gesellschaft unterstützt werden. Die Kooperation wird aus Landesmitteln sowie durch den Europäischen Sozialfonds bis Ende 2019 gefördert, eine Verlängerung ist geplant.
29.08.2018
Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack hat die Bedeutung von guter beruflicher Qualifizierung von jungen Strafgefangenen betont. Bei einem Besuch des Berufsbildungszentrum Schleswig (BBZ) übergab sie am 27. August Förderbescheide über jeweils rund 1,1 Millionen Euro für die Jahre 2018 und 2019 an die Schulleiterin und Geschäftsführerin des BBZ, Kirsten Lemke. Das BBZ Schleswig, das in diesem Jahr sein zehnjähriges Bestehen feiert, arbeitet gemeinsam mit der Jugendanstalt Schleswig an der (vor)beruflichen Qualifizierung von jungen Gefangenen. „Die Vorbereitung auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt während des Vollzugs ist ein wichtiger Baustein für ein Leben ohne Straftaten und in sozialer Verantwortung“, sagte die Ministerin. „Dem BBZ Schleswig gelingt es in hervorragender Weise, die Fähigkeiten und Kenntnisse der Zielgruppe und die Bedarfe und Möglichkeiten des externen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes aufeinander zu beziehen.“
Unterstützung beim Weg zurück in die Gesellschaft
BBZ-Schulleiterin Lemke erklärte: „Es ist immer wieder beeindruckend, wie die jungen Gefangenen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vollzugs und des BBZ dabei unterstützt werden können, ihren Weg zurück in die Gesellschaft zu gehen. Hier wird Zukunft gestaltet durch die gemeinsame Verantwortungsübernahme.“ Die Leiterin der Jugendanstalt (JA) Schleswig, Anne Damberg, sieht in der hohen Fachlichkeit des BBZ eine Basis der Zusammenarbeit. „Das BBZ ist ein anerkannter Bildungsträger über die Region hinaus. Bedenken von Arbeitgebern gegenüber Bewerbern aus dem Vollzug steht die hohe Reputation des BBZ gegenüber. Das hilft, den Bewerbern Chancen zu erschließen.“
Berufsschulunterricht für inhaftierte Jugendliche
Mit der Inbetriebnahme der Jugendanstalt Schleswig im Jahr 2000 startete die Zusammenarbeit der damaligen Beruflichen Schule des Kreises Schleswig-Flensburg: Die Berufsschule erteilt seither den Berufsschulunterricht für die inhaftierten Jugendlichen in der Jugendanstalt. Seit dem Jahr 2012 ist die zwischenzeitlich zum Berufsbildungszentrum Schleswig AÖR (BBZ Schleswig) gewandelte Berufsschule auch Träger der vorberuflichen Qualifizierungsmaßnahmen in den Werkstätten der Anstalt und unterstützt die jungen Gefangenen bzw. Haftentlassenen bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Förderung der Kooperation
Die Kooperation des BBZ mit der Jugendanstalt Schleswig ist aktuell bis Ende 2019 verbindlich gesichert und sollte nach dem gemeinsamen Willen von Ministerin, Geschäftsführerin und Anstaltsleiterin darüber hinaus fortgeführt werden. Die Fördermittel in Höhe von 1.097.000 € für 2018 bzw. 1.130.000 € für 2019 werden vom Land Schleswig-Holstein (jeweils 545.000 € für 2018 bzw. 2019) und durch den Europäischen Sozialfonds (ESF; rund 552.000 bzw. rund 585.000 €) zur Verfügung gestellt. Damit werden 69 Qualifizierungsplätze in der JA gesichert.
Arbeitsmarktorientierte Integrationsbegleitung
Das Angebot umfasst berufliche Eingangsanalysen für die jugendlichen Gefangenen und darauf aufbauend vorberufliche Qualifizierungen in den Berufsfeldern Gastronomie, Holz, Metall, Bau-/Baunebenberufe, Gebäudereinigung und Farbe. Geeignete Gefangenen werden auf die Externenprüfung zur Fachkraft in der Gastronomie (Berufsabschluss) vorbereitet. Ergänzend gibt es EDV-Schulungen, Sprachunterricht (Deutsch als Zweitsprache) und das Angebot einer Bildungsbegleitung, die gemeinsam mit den jugendlichen Gefangenen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vollzugs die individuelle Entwicklung begleitet und unterstützt.
Im Bedarfsfall kann eine arbeitstherapeutische Betreuung erfolgen, die als Vorstufe zur Berufsvorbereitung konzipiert ist. Die arbeitsmarktorientierte Integrationsbegleitung, beginnend ca. 6 Monate vor der Haftentlassung und bis zu 12 Monaten nach der Haftentlassung zur Unterstützung der dauerhaften Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, rundet das Angebot ab. Insgesamt sind 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BBZ in diesem Bereich tätig. Hinzu kommen die Lehrkräfte für den Berufsschulunterricht der jungen, berufsschulpflichtigen Gefangenen. Dieser wird durch das BBZ als zuständige Berufsschule sichergestellt.
Über das Arbeitsmarktprogramm der Landesregierung
Die Aktion „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für jugendliche Gefangene“ wird aus dem Landesprogramm Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Das Arbeitsmarktprogramm der Landesregierung für die Jahre 2014 bis 2020 setzt auf die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften, die Unterstützung bei der Integration von Menschen, die es besonders schwer haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen und die Förderung des Potentials junger Menschen. Das Landesprogramm Arbeit hat ein Volumen von etwa 240 Million Euro, davon stammen knapp 89 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Mehr Informationen zum Thema finden sich im Internet unter www.EU-SH.schleswig-holstein.de.
Quelle: Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 27.08.2018
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