Jugendsozialarbeit

Sachsen: Besserer Einstieg ins Berufsleben für junge Menschen

Zur Initiierung und Umsetzung von Jugendberufsagenturen im Freistaat Sachsen wurde in den vergangenen Monaten in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit, des Sozial-, des Kultus- und des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums eine landesweite Kooperationsvereinbarung erarbeitet. Ziel ist, künftig eng und intensiv mit den beteiligten Partnern die unterschiedlichen Angebote für junge Menschen passfähig miteinander zu verbinden.

02.02.2017

Ein wesentlicher und wichtiger Schritt ins Erwachsenenleben bei jungen Menschen ist das Gelingen des Übergangs von der Schule in Ausbildung und Beruf. Dieser verläuft nicht ohne kleinere oder auch größere Herausforderungen für jeden Einzelnen. Kein Jugendlicher soll verloren gehen, sondern sich mit einem direkten Einstieg in Ausbildung oder Studium seine berufliche Zukunft sichern. Dazu soll es eine möglichst intensive rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Jobcenter, Agenturen für Arbeit, Schule und Jugendhilfe geben. Junge Menschen sollen damit bei Bedarf Unterstützung, Beratung und Vermittlung über eine Anlaufstelle vor Ort erhalten und damit den Übergang von der Schule in die Ausbildung oder den Beruf schaffen. Dafür stehen die Jugendberufsagenturen.

Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen im Freistaat Sachsen

In der Vereinbarung sind die Ziele einer Jugendberufsagentur, deren Aufgaben und Grundsätze für die Beteiligten auf kommunaler Ebene wie auf der Landesebene benannt. Diese lässt Raum für die konkrete Umsetzung in den kommunalen Gebietskörperschaften. Sie stellt in erster Linie auf eine Selbstverpflichtung der Beteiligten vor Ort ab. Es wird ausdrücklich ermuntert, vor allem die Zusammenarbeit zwischen den Schulen, den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und der Jugendhilfe auch praktisch "zu leben". Die Staatsregierung wird die dafür notwendige Kooperation unter den Akteuren unterstützen.

Die Vereinbarung zur Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen im Freistaat Sachsen wurde zwischen den Sächsischen Staatsministerien für Soziales und Verbraucherschutz, für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, für Kultus sowie der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit sowie den Kommunalen Spitzenverbänden geschlossen.

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch erklärt: "Wir dürfen keinen jungen Menschen zurücklassen, sondern wollen gemeinsam einen guten Start ins Berufsleben ermöglichen. Hier ziehen alle Beteiligten an einem Strang. Die Jugendberufsagentur ist der richtige Weg, um die Unterstützungsmöglichkeiten für junge Menschen zielführend und sachgerecht vor Ort einzusetzen. Damit wird praktische Integration geleistet."

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: "Wir brauchen jede und jeden Jugendlichen und wollen ihnen die besten Chancen für ihre berufliche Zukunft bieten. Kein Talent darf uns verloren gehen. Dafür übernehmen wir gemeinsam die Verantwortung. Die Kooperationsvereinbarung bietet einen guten Rahmen zur Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen in Sachsen. Für die konkrete Unterstützung landesweiter Aktivitäten stehen in den nächsten zwei Jahren insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung."

Kultusministerin Brunhild Kurth: " Diese Kooperationsvereinbarung ist ein weiterer Baustein, um möglichst allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang von der Schule ins Arbeitsleben zu ermöglichen und unterstützt unser Credo der Bildungspolitik "Jeder zählt – keiner darf verlorengehen!"

Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA): "Kein Jugendlicher darf uns verloren gehen. Dafür müssen wir Wege verkürzen und vorhandene Angebote besser bekannt machen. Diesem Ziel dienen die Jugendberufsagenturen. Wenn es für die Jugendlichen eine gemeinsame Anlaufstelle gibt, treffen sie bessere und schnellere Entscheidungen – von der Berufs- und Studienwahl bis hin zum dauerhaften Einstieg in das Berufsleben. Bereits in Chemnitz, Leipzig und Pirna bieten Jugendberufsagenturen vollen vernetzten Service unter einem Dach an – sozusagen: Beratung-All-Inclusive. Das ist unser gemeinsames Ziel für ganz Sachsen."

"Wir wollen Brücken bauen, um jungen Menschen einen geglückten Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu ermöglichen. Mit dieser Vereinbarung wird die schon bisher gepflegte Zusammenarbeit auf eine neue und moderne Grundlage gestellt", erklärt Ralf Leimkühler, stellvertretender Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages.

André Jacob, Geschäftsführer des Sächsischen Landkreistages: " Mit dieser Kooperationsvereinbarung wird der bewährte Weg der bisherigen Zusammenarbeit im Interesse der Jugendlichen fortgesetzt und weiter ausgestaltet."

Bündelung der Angebote

Das Konzept der Jugendberufsagentur sieht gebündelte Angebote zur Unterstützung und Begleitung bei der Berufswahl und -vorbereitung, der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz, der Wahl geeigneter Ausbildungswege, der Wahl des passenden Studiums und der Bewältigung von persönlichen Problemen vor.

Klarer Vorteil ist, dass die jungen Menschen nicht mehr zu verschiedenen Stellen gehen müssen, sondern in der Jugendberufsagentur alle richtigen Ansprechpartner an einem Ort finden. Die wesentlichen berufsbezogenen Angebote der beteiligten Institutionen werden in der Jugendberufsagentur gebündelt. Maßnahmen können so besser aufeinander abgestimmt und am Bedarf der oder des einzelnen Jugendlichen ausgerichtet werden. Durch bedarfsgerechte und effiziente Strukturen sowie der gemeinsamen Abstimmung bei der Unterstützung sollen Doppelstrukturen vermieden und Betreuungslücken geschlossen werden. Damit entsteht keine neue Institution, sondern es geht um die Gestaltung der Zusammenarbeit der bereits bestehenden.

Die "Vereinbarung zur Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen im Freistaat Sachsen zwischen den Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, für Kultus und für Soziales und Verbraucherschutz und der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit sowie den Kommunalen Spitzenverbänden vom 6. Januar 2017" ist im Sächsischen Amtsblatt vom 26. Januar 2017 veröffentlicht.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vom 01.01.2017

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