Jugendsozialarbeit

Sachsen-Anhalt: Projektmaßnahme gegen Abwanderung junger Landeskinder

Bislang konnten ausschließlich arbeitslose junge Menschen bis 25 Jahre mit abgeschlossener Berufsausbildung von GAJL-Projekten mit Trainingsmaßnahmen, betrieblichen Praktika sowie fachlicher und sozialpädagogischer Betreuung profitieren. Seit dem 1. Oktober 2009 gibt es eine derartige Förderung auch für arbeitslose junge Menschen ohne Berufsausbildung.

11.11.2009

Mit Zuwendungen nach der Förderrichtlinie "Gegen Abwanderung junger Landeskinder" (GAJL) soll die Jugendarbeitslosigkeit verringert und junge Leute in reguläre Beschäftigung vermittelt werden. "Mit den von Land und EU finanzierten GAJL-Projekten haben wir zahlreichen arbeitslosen Jugendlichen die Tür zum ersten Arbeitsmarkt geöffnet", schätzt Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff ein. Während für Jugendliche mit Berufsabschluss die Eingliederung über betriebliche Praktika im Vordergrund steht, benötigen junge Menschen ohne Ausbildung einen höheren Qualifizierungsanteil in den geförderten Projekten.

GAJL gibt es seit 2004. Bis zum August 2009 haben insgesamt rund 19.200 junge Menschen an GAJL-Projekten teilgenommen, die von regionalen Bildungsträgern angeboten werden. Die Hälfte der Jugendlichen konnten vermittelt werden. GAJL läuft entsprechend der aktuellen EU-Strukturfondsperiode bis 2013. Private ArbeitgeberInnen, die Jugendliche aus GAJL-Projekten einstellen, können einen Lohnkostenzuschuss für die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses erhalten.

Weitere Informationen gibt es <link http: www.sachsen-anhalt.de lpsa _blank external-link-new-window externen link in neuem>hier oder beim:

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

des Landes Sachsen-Anhalt

Hasselbachstr. 4

39104 Magdeburg

Tel.: 0391.567 01

Fax: 0391.61 50 72

E-Mail: <link mail ein fenster zum versenden der>poststelle@mw.sachsen-anhalt.de

Internet: <link http: www.mw.sachsen-anhalt.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.mw.sachsen-anhalt.de

Quelle: JISSA, InfoFax 45/2009 vom 11.11.2009

Redaktion: Astrid Bache

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