Jugendsozialarbeit
Rechtsverbindlicher Anspruch auf Ausbildung gefordert
Für eine Ausbildungsgarantie für alle jungen Menschen haben sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit sowie die Landesschülervertretungen Hessen und Berlin während der Veranstaltung "Ausbildungsgarantie jetzt" in Berlin eingesetzt.
10.11.2016
"Es ist ein gesellschaftlicher Skandal, dass mehr als 1,9 Millionen junge Erwachsene zwischen 20 und 34 Jahren keinen Berufsabschluss haben. Das dürfen wir uns aus sozialen Gründen, aber auch ökonomisch nicht erlauben", sagte Ansgar Klinger, GEW-Vorstandsmitglied für Berufsbildung, im Verlauf einer Diskussionsrunde mit den bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen.
Die "Allianz für Aus- und Weiterbildung" habe bis heute kein Konzept vorgelegt, wann und wie eine wirkliche Ausbildungsgarantie, also ein rechtsverbindlicher Anspruch für alle Jugendlichen auf eine Berufsausbildung, umzusetzen ist, begründete Klinger den Vorstoß der drei Organisationen. Im vergangenen Jahr hätten gut 270.000 junge Menschen keine Ausbildung bekommen und seien im so genannten Übergangssystem gelandet. Hinzu komme, dass die nach Deutschland geflüchteten Menschen qualifiziert werden müssen. "Gesellschaftliche Teilhabe über Bildung, berufliche Qualifizierung, einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz ist die Grundlage für eine gelingende Integration", sagte das GEW-Vorstandsmitglied.
Daher setze sich die Bildungsgewerkschaft gemeinsam mit ihren Bündnispartnern für eine Ausbildungsgarantie ein, die zugleich eine Voraussetzung für Inklusion in der beruflichen Bildung ist. Die finanziellen Mittel für betriebliche, überbetriebliche oder vollzeitschulische Ausbildungsplätze müssten dauerhaft per Gesetz sichergestellt werden. "Das Recht auf Ausbildung darf nicht von der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland abhängen. Wir brauchen dringend eine Ausbildungsplatzumlage, die ausbildungswilligen Unternehmen ermöglicht, zusätzliche Lehrstellen zu schaffen", betonte Klinger. Er machte deutlich, dass nur noch gut ein Fünftel aller Betriebe ausbilde. Ziel einer Ausbildungsgarantie müsse es sein, für alle Jugendlichen ein auswahlfähiges Angebot von Ausbildungsplätzen zu schaffen. "Auswahlfähig" bedeute, dass das Angebot den Bedarf um 12,5 Prozent übersteigen muss, wie es das Bundesverfassungsgericht bereits 1980 in einem Urteil konkretisiert hat.
Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 10.11.2016
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