Jugendsozialarbeit

Positionspapier der BAG KJS zur geplanten Instrumentenreform im SGB II und SGB III

In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-gelbe Bundesregierung eine Effizienzsteigerung bei den Arbeitsmarktinstrumenten innerhalb dieser Legislaturperiode in Aussicht gestellt. Ziel ist es unter anderem, die Vielzahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumente deutlich zu reduzieren.

02.07.2010

 

Die aktuellen Entwicklungen in der Arbeitsmarktpolitik haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. veranlasst, das Positionspapier „Konzepte und Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration benachteiligter junger Menschen“ zu beschließen. Darin werden dezidierte Forderungen und Ideen bezüglich eines künftigen Systems und der damit verbunden geplanten Instrumentenreform (im SGB II und III) formuliert.

Das Papier greift die anstehenden Veränderungen zur Integration Benachteiligter in Gesellschaft und Arbeitsmarkt auf. Im Rahmen des Positionspapiers werden Strategien und Eckpunkte für eine nachhaltige Förderpolitik entworfen und notwendige Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Instrumentenreform aufgeführt. Die BAG KJS tritt im Sinne einer gelingenden Integration junger Menschen und einer Verhinderung von Armut für eine ganzheitliche Sicht der jungen Menschen, eine kohärente Förderung und abgestimmte Hilfeleistung aus allen Rechtskreisen ein. Die Vermittlung junger Menschen in Ausbildung und Qualifizierung müsse Vorrang vor der Vermittlung in Arbeit oder Arbeitsgelegenheiten haben. Gefordert wird die Einrichtung gemeinsamer Anlauf- und Koordinierungsstellen unter Federführung der Jugendhilfe. Hier solle das Angebot zur Unterstützung der beruflichen und sozialen Integration junger Menschen zusammengeführt werden. Es müsse gewährleistet sein, dass jeder junge Mensch mit Hilfebedarf ein individuelles Angebot erhalte. Das soll durch gemeinsame Hilfeplankonferenzen der Jugendhilfe mit dem SGB II- und dem III-Träger sicher gestellt werden. Eine zentrale Forderung der Katholischen Jugendsozialarbeit ist, dass Pflichtleistungen nicht in Ermessensleistungen umgewandelt werden dürfen, dies betreffe im Jugendbereich insbesondere den Rechtsanspruch auf Vorbereitung auf einen Schulabschluss (§ 61a SGB III) und die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (§ 61 SGB III). Zusätzlich sei im SGB II die Gewährung sozialintegrativer Leistungen als Pflichtleistung auszugestalten.

Das vollständige Papier ist über den Quellenpool des Jugendhilfeportals abrufbar.

ik

Back to Top