Jugendsozialarbeit

NRW: Haus des Jugendrechts in Paderborn eröffnet

Nach dem Kölner Vorbild, wo bereits seit einigen Jahren erfolgreich ein Haus des Jugendrechts betrieben wird, gibt es nun auch in Paderborn eine solche Einrichtung. Jugendamt, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft sitzen hier fortan unter einem Dach und können so schneller und zielorientierter Hand in Hand arbeiten.

24.01.2014

Straffällig gewordene Jugendliche sollen so künftig in ihrer persönlichen und sozialen Lage besser unterstützt, gleichzeitig aber auch kontrolliert werden und gegebenenfalls gezeigt bekommen, wo es lang geht.

Justizminister Thomas Kutschaty und Innenminister Ralf Jäger eröffneten das Paderborner Haus des Jugendrechts gemeinsam. „Erstmals in Nordrhein-Westfalen ist hier ein solches Haus eingerichtet worden, dessen Zuständigkeitsbereich sich über ein ganzes Kreisgebiet erstreckt“, sagte der Justizminister. „Damit setzt die Stadt ein positives Signal für andere Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen.“ Beide Minister hoben hervor, dass die Bekämpfung von Jugendkriminalität eine hohe Priorität für die Landesregierung habe: „Hier wird nun das Prinzip der zusammengeschobenen Schreibtische verfolgt.“

Den Behörden im Haus des Jugendrechts stehen alle Informationen rasch zur Verfügung, wenn es für den Jugendlichen eng wird und eine mögliche Inhaftierung droht. Informationen des Jugendamts über den jugendlichen Beschuldigten, seine Familie sowie über die Möglichkeit seiner Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe als Alternative zur Untersuchungshaft werden ebenso bereitgehalten, wie etwa die Erkenntnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft zu seiner Strafbarkeit und über seine Kriminalprognose. „Wenn wir die Zusammenhänge von Jugendkriminalität erfassen wollen, müssen wir die jungen Menschen in ihrer Welt abholen, die  Bedingungen ihres Umfelds kennen und bei der Entstehung abweichenden sozialschädlichen Verhaltens  mit einbeziehen“, so der Justizminister.

In vielen Fällen finden Jugendliche und Heranwachsende ohne eine förmliche Reaktion durch Polizei und Justiz den richtigen Weg zurück. Allerdings fällt ein kleiner harter Kern von Tatverdächtigen als Mehrfach- und Intensivtäter auf, der über einen längeren Zeitraum auch schwere Straftaten begeht. Diese Intensivkriminalität ist es, die Anlass zur Sorge gibt.

Auch die Entwicklung in Paderborn spiegelt dieses Bild. Im Landgerichtsbezirk Paderborn hat sich die Anzahl der Intensivtäterverfahren im Jahr 2013 im Vergleich zum Jahr 2012 verdoppelt. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 92 Intensivtäterverfahren erfasst, die überwiegend eine Vielzahl von Tatvorwürfen zum Gegenstand haben. Demgegenüber ist aber die „normale“ Jugendkriminalität rückläufig.

Wird ein Jugendlicher als Intensivtäter eingestuft, erhält er einen festen Ansprechpartner der jeweiligen Institution. Danach greifen Instrumente der Vorbeugung und der konsequenten Strafverfolgung wie zum Beispiel Gefährderansprachen oder schnelle Sanktionen. „Der Jugendliche soll merken, dass er unter Beobachtung steht, und die Folgen seiner Tat sofort zu spüren bekommt. Die Behörden gehen dann offensiv auf ihn und seine Eltern zu“, erklärt der Innenminister.

Mit der gemeinsamen Unterbringung von Polizei, Justiz und Jugendhilfe unter einem Dach zum „Haus des Jugendrechts“ wird die Zusammenarbeit aller Beteiligten verbessert und den Kooperationspartnern ermöglicht, künftig gezielt und schnell Maßnahmen für den einzelnen Jugendlichen zur Durchbrechung seines kriminellen Lebenswandels zu ergreifen. „So können wir die weitere Entwicklung von straffällig gewordenen Jugendlichen nachhaltig beeinflussen, um sie vor weiterem Fehlverhalten zu bewahren. Denn die Verhinderung von Jugendkriminalität geht uns alle an“, so Thomas Kutschaty und Ralf Jäger. „Weniger Straftäter bedeuten weniger Straftaten und damit weniger Opfer.“

Quelle: Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen vom 23.01.2014

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