Jugendsozialarbeit

Neue Förderziele für das Programm STÄRKEN vor Ort Neuwiedenthal

Bis zum 13. November 2009 können Projektträger, die sich mit einem Projektvorschlag für eine Mikroprojektförderung im Rahmen des ESF-Programms STÄRKEN vor Ort bewerben möchten, einen Förderantrag einreichen. Der Begleitausschuss des Programms hat jetzt die Förderziele für das kommende Jahr bestimmt und veröffentlicht.

07.10.2009

Das Bundesprogramm STÄRKEN vor Ort wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgeführt und durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Das Programm sieht eine Förderung von Projekten und Maßnahmen der sozialen, schulischen und beruflichen Integration junger Menschen und Frauen mit Problemen beim (Wieder-) Einstieg in das Erwerbsleben mit jeweils bis zu maximal 10.000 Euro vor.

Im Jahr 2009 werden bereits zehn Projekte gefördert. Dabei handelt es sich um eine ausgewogene Mischung von Maßnahmen mit unterschiedlichen Ansätzen und verschiedenen Zielgruppen, die zum Teil von professionellen Trägern, teilweise aber auch von kleinen lokalen Initiativen durchgeführt werden:

  • Projekte zur Verbesserung der Schulbildung an Schulen aber auch Erweiterung der außerschulische Bildungsunterstützung für benachteiligte junge Menschen;
  • Angebote zur Unterstützung von Schulabgängerinnen und Schulabgänger bei der Suche nach Ausbildungs- und Studienplätzen;
  • Beratung und Sprachförderung für Mütter mit Migrationshintergrund;
  • Förderung des Engagements und Erweiterung der sozialen Kompetenzen insbesondere von jungen Menschen durch kulturelle Aktivitäten und Initiativen (u.a. Theater- und Improvisationsspiel, Musik-Workshops etc.).

Ausgewählt werden die Projekte durch einen Begleitausschuss, der sich aus Anwohnerinnen und Anwohnern, Vertretern von Behörden sowie aus in Neuwiedenthal aktiven Trägern sozialer Projekte zusammensetzt. In seiner Sitzung am 10. September 2009 hat der Begleitausschuss die Förderziele und -schwerpunkte des Programms weiter entwickelt und für das Jahr 2010 festgelegt.

Übergeordnetes Ziel der Mikroprojektförderung für das Jahr 2010 ist demnach die Schaffung bzw. der Ausbau niedrigschwelliger kultur- und umfeldnaher Unterstützungsstrukturen zur Förderung des grundlegenden Zugangs zu Bildung, Ausbildung und Erwerbstätigkeit, um auf diesem Wege einen Beitrag zur sozialen, schulischen und beruflichen Integration von jungen Menschen und Frauen zu leisten.

Zielgruppen der Förderung sind Jugendliche und junge Menschen ab 14 Jahren insbesondere mit Migrationshintergrund, die in Neuwiedenthal leben, sowie Frauen aus Neuwiedenthal mit Problemen beim (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben.

1. Förderung des Übergangs von der Schule in den Beruf

Ein besonderer Schwerpunkt wird 2010 auf die Förderung von Mikroprojekten gelegt, die den Übergang von der Schule in den Beruf fördern. Auf diesen Förderschwerpunkt wird ein überproportionaler Anteil der Fördermittel verteilt. Dabei soll besonders die Berufsorientierung durch außerschulische, kleinere praxisorientierte Maßnahmen gefördert werden. In den Förderschwerpunkt fallen auch ganzheitliche Ansätze des Übergangsmanagements sowie begleitendes Übergangsmanagement in der Form von Paten- und/oder Coachingmodellen. Da das Angebot an Arbeitsgelegenheiten und Praktikumsplätzen in der Umgebung von Neuwiedenthal begrenzt ist, werden auch Projekte zur Erschließung neuer Ausbildungs- und Praktikumsplätze in Unternehmen sowie zur Unterstützung von Unternehmern bei der Bereitstellung von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen gefördert. Schließlich werden auch Projekte gefördert, die Eltern bei der Berufsorientierung ihrer Kinder unterstützen.

2. Förderung des Zugangs zu schulischer Bildung

Im Rahmen dieses Förderschwerpunktes werden außerschulische Maßnahmen zur Förderung der Schulbildung gefördert, die einen niedrigschwelligen Zugang zu schwer erreichbaren Schülerinnen und Schülern durch die Beteiligung kultur- und umfeldnaher Personen gewährleisten, sowie Projekte zur Förderung der familiären Ressourcen zur Unterstützung der Schulbildung von Jugendlichen, Maßnahmen zur Vermeidung von Schulabbruch und Maßnahmen zur Förderung der Schulbildung, in deren Rahmen Schulen mit außerschulischen Trägern kooperieren.

3. Förderung der beruflichen (Re-) Integration von Frauen

Dieser Förderschwerpunkt fördert Angebote zur Unterstützung von Frauen bei der Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer Erwerbstätigkeit. Ein besonderer Fokus wird dabei auf Projekte gelegt, die Müttern, die durch bestehende Angebote nicht erreicht werden, eine berufliche Orientierung vermitteln sowie auf Projekte, die Frauen nach der Aufnahme einer Ausbildung und Erwerbstätigkeit begleiten und unterstützen.

4. Vermittlung informeller Kompetenzen und Ressourcen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit

Im Rahmen dieses Förderschwerpunktes werden Projekte gefördert, die die Beschäftigungsfähigkeit Jugendlicher und junger Menschen durch die Vermittlung von Kompetenzen und Ressourcen, die kein formaler Bestandteil von schulischer und beruflicher Ausbildung sind, erhöhen. Dazu gehören einerseits soziale Kompetenzen - wie etwa interkulturelle Kompetenzen, Kompetenzen im Umgang mit Konflikten u.a.m. - sowie andererseits sachliche Kompetenzen, die beim Einstieg in Beruf und/oder Ausbildung vorausgesetzt werden - wie etwa Umgang mit Computer und Internet, gesundheitliche Kompetenzen u.a.m. Die Projekte müssen einen deutlichen Bezug zur Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufweisen. Dabei sind auch geschlechtsspezifische Angebote willkommen. Eine besondere Zielgruppe stellen männliche Jugendliche mit Migrationshintergrund dar.

5. Förderung der Kooperation und Vernetzung zwischen lokalen Akteuren

Dieser Förderschwerpunkt fördert insbesondere die Vernetzung und Kooperation von Akteuren unter Einbeziehung von Schulen im Handlungsfeld des Übergangs von der Schule in Ausbildung und/oder Beruf. Ein weiterer Bedarf wird in der Kooperation zwischen Sportvereinen und Träger sozialintegrativer Angebote gesehen. Schließlich soll eine gemeinsame Bestandsaufnahme bestehender Angebote, die Entwicklung integrierter Strategien ermöglichen.

Die zu fördernden Projekte sollten niedrigschwellig ausgerichtet sein, d.h. sie sollen insbesondere schwer erreichbaren Zielgruppen einen Zugang zu den Angeboten ohne Hürden ermöglichen, indem etwa Personen mit einem ähnlichen kulturellen Hintergrund in die Durchführung eingebunden werden oder eine besondere umfeldnahe Verankerung der Projekte gewährleistet ist. Die Projekte sollten eine gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter sowie von Personen unterschiedlicher Herkunft gewährleisten.

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 6. Oktober 2009 um 18:30 Uhr im Stubbenhaus in Neuwiedenthal wird Heinke Ehlers als Vertreterin des Begleitausschusses gemeinsam mit den Verantwortlichen der Koordinierungsstelle des Programms die Ziele von STÄRKEN vor Ort Neuwiedenthal für 2010 vorstellen und erläutern.

Eingeladen sind Initiativen, Vereine, Genossenschaften, Bildungs- und Maßnahmeträger, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, örtliche Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Einzelpersonen, die ein Projekt in Neuwiedenthal durchführen möchten, sowie alle, die an der Entwicklung Neuwiedenthals interessiert sind.

Projektträger, die 2010 ein Projekt in Neuwiedenthal durchführen wollen, können bis zum 13. November 2009 einen Antrag auf Projektförderung stellen. Der Begleitausschuss entscheidet am 8. Dezember 2009 darüber, welche der beantragten Projekte im kommenden Jahr eine Förderung erhalten. Anschließend muss die ESF-Regiestelle diese Projekte noch bestätigen, damit sie im Januar des kommenden Jahres starten können.

Auch Projektideen, die bereits in das Auswahlverfahren für dieses Jahr eingebracht aber durch den Begleitausschuss nicht berücksichtigt werden konnten, können in der neuen Förderrunde wiederholt vorgeschlagen werden.

Die Koordinierungsstelle steht Projektträgern, die sich bei der Projektentwicklung und Antragstellung persönlich beraten lassen wollen, in der Zeit vom 14. Oktober bis zum 11. November jeweils mittwochs von 15:30 - 19:00 Uhr im Stubbenhof in Neuwiedenthal zur Verfügung. Anfragen können aber auch unter der angegebenen Telefonnummer oder Email-Adresse gestellt werden.

Weitere Hintergrundinformationen:

Im Rahmen des ESF-Programms STÄRKEN vor Ort erhält der Bezirk Harburg Mittel in Höhe von insgesamt 300.000 Euro. Diese sollen für die Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Perspektiven von jungen Menschen in Neuwiedenthal sowie von Frauen mit Problemen beim (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben eingesetzt werden.

Die Organisation und Durchführung des ESF-Programms STÄRKEN vor Ort erfolgt durch eine Koordinierungsstelle im Bezirksamt Harburg in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk CONNECTING EUROPE. Für Informationen und die Beratung von interessierten Projektträgern steht die Koordinierungsstelle gern zur Verfügung:

CONNECTING EUROPE
Martin Roggenkamp
Buntentorsteinweg 168
28201 Bremen
Tel.: +49 421 958 03 70
E-Mail: martin.roggenkamp@con-eu.de

Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg

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