Jugendsozialarbeit

Keinen jungen Menschen aufgeben – BAG KJS wählt neuen Vorstand

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. wird sich weiter gegen Jugendarmut und für Bildungsgerechtigkeit einsetzen. Dazu gehöre auch die Abschaffung der Sanktionsregeln im SGB II und ein Recht auf Ausbildung. Alle jungen Menschen sollen einen Zugang zu Lebensbereichen erhalten, die für ihre Persönlichkeitsentwicklung erforderlich sind.

23.02.2018

Im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung am Mittwoch (22.11.2017) bestätigte die BAG KJS den vierköpfigen Vorstand im Amt. Wiedergewählt wurden Lisi Maier (Vorsitzende), Stefan Ewers, Michael Kroll und Marion Paar (Stellvertreter/-in). Die Amtszeit läuft bis 2020.

Chancenungerechtigkeit verfestigt Armutsverhältnisse 

Der neue Vorstand betonte nach seiner Wahl, die wichtigste Aufgabe sehe er in der Interessenvertretung benachteiligter junger Menschen in Staat, Kirche und Gesellschaft. Gegen Jugendarmut und für Bildungsungerechtigkeit wollen Maier, Paar, Kroll und Ewers weiter kämpfen. „Durch die Chancenungerechtigkeit in Schule und Ausbildung verfestigen sich Armutsverhältnisse. Die betroffenen Jugendlichen werden von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen. Damit muss Schluss sein“, sagt Lisi Maier.

Die Katholische Jugendsozialarbeit fordert daher:

  • die effektive Bekämpfung von Jugendarmut. Das gelingt u. a. durch eine passgenaue Förderung junger Menschen auf ihrem Weg in den Beruf.
  • die verschärften Sanktionsregeln im SGB II für unter 25-Jährige abzuschaffen.
  • die Integration junger Geflüchteter zu fördern.
  • ein Recht auf Ausbildung für alle in Deutschland lebenden jungen Menschen gesetzlich zu verankern.

Anwaltsfunktion für junge Menschen

Die BAG KJS ist der Zusammenschluss von acht bundeszentralen Organisationen und sieben Landesarbeitsgemeinschaften. Sie übernimmt eine Anwaltsfunktion für junge Menschen. Dabei richtet sie ihren Blick insbesondere auf diejenigen, die von individueller Beeinträchtigung oder sozialer Benachteiligung betroffen oder bedroht sind. Alle jungen Menschen sollen einen Zugang zu Lebensbereichen erhalten, die für ihre Persönlichkeitsentwicklung erforderlich sind.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft katholische Jugendsozialarbeit e.V. vom 22.02.2018

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