Jugendsozialarbeit
Junge Menschen fördern, nicht sanktionieren
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) fordert die verschärften Sanktionsregelungen für junge Erwachsene (U 25) im SGB II endlich aufzuheben und Jugendarmut wirksam zu bekämpfen. Im vergangenen Jahr wurden bei unter 25-Jährigen insgesamt 235.534 Sanktionen ausgesprochen. Die Sanktionspraxis im SGB II ist Thema einer aktuellen Anhörung im Deutschen Bundestag.
06.06.2018
Anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag zur Sanktionspraxis im SGB II müssen wir erneut feststellen, dass die Situation von jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren weiterhin besonders prekär ist: Von allen Altersgruppen sind Jugendliche und junge Erwachsene am stärksten von Armut und Arbeitslosigkeit bedroht. Vor allem die Sanktionsregelungen im SGB II sehen wir kritisch. Sie führt u.a. dazu, dass die Leistungen für junge Menschen unter 25 Jahren vollkommen eingestellt werden können. Dies ist ein besonderes Armutsrisiko und hat erwiesenermaßen keine positiven Wirkungen. Vielmehr steigt dadurch die Gefahr von Obdachlosigkeit und langfristiger Exklusion. Bereits jetzt sind laut dem Deutschen Jugendinstitut rund 37.000 junge Menschen wohnungslos bzw. haben keinen festen Wohnsitz oder leben vorwiegend auf der Straße.
Junge Menschen am stärksten von Armut bedroht
Aktuelle Zahlen der Bundesregierung bzw. der Bundesagentur für Arbeit zeigen: In 2017 wurden bei 102.014 unter 25-Jährigen insgesamt 235.534 Sanktionen neu ausgesprochen, davon wurde in 187.553 Fällen allein wegen Meldeversäumnissen beim Träger sanktioniert. 19.124 junge Menschen aus dieser Gruppe wurden „vollsanktioniert“; 3.229 der jungen „Vollsanktionierten“ fielen allein aufgrund von Meldeversäumnissen ganz aus dem Hilfebezug.
„Zu viele junge Menschen sind 2017 wieder aus jeglicher Förderung gefallen, aus unserer Sicht sind diese Zahlen untragbar. Junge Menschen in schwieriger Lage brauchen passende Unterstützung statt Sanktionen, um ihren Weg in Beruf und Gesellschaft doch noch erfolgreich zu bewältigen“, meint Lisi Maier, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS). „Deshalb appellieren wir an den Arbeitsminister, dass er seinen Ankündigungen von Reformen des SGB II bald Taten folgen lässt.“
Junge Menschen brauchen Unterstützung statt Sanktionen
Die BAG KJS setzt sich für ein Recht auf Ausbildung und eine passgenaue Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf ein und fordert die Ursachen und Folgen von Jugendarmut zu bekämpfen. Der „Monitor Jugendarmut in Deutschland“ zeigt diese deutlich auf, er wird derzeit für 2018 erstellt und im Herbst erneut Fakten und Beispiele aus der Jugendsozialarbeit darlegen.
Die Sanktionspraxis im SGB II ist Thema einer aktuellen Anhörung im Deutschen Bundestag. Weiterführende Informationen zur Sanktionspraxis im SGB II finden sich in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit vom 04.06.2018
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