AGJ-Diskussionspapier

Jugendsozialarbeit in der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ macht in ihrem Papier „Jugendsozialarbeit in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe“ die Notwendigkeit verlässlicher Angebote der Jugendsozialarbeit deutlich und fordert eine vermehrte Aufmerksamkeit für das Handlungsfeld bei den örtlichen Jugendhilfeträgern sowie den kommunalen Schnittstellenpartner/-innen.

30.09.2020

Der Auftrag der Jugendsozialarbeit besteht in der Förderung der schulischen, beruflichen und sozialen Integration junger Menschen. Sie soll zur Herstellung von Chancengleichheit vor dem Hintergrund unterschiedlicher individueller Lebenslagen beitragen und jungen Menschen bessere Bildungschancen und mehr gesellschaftliche Teilhabe eröffnen. Es ist jedoch zu beobachten, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe in den letzten Jahren fiskalisch wie auch konzeptionell zunehmend aus der Jugendsozialarbeit zurückgezogen hat. Dadurch entstandene Lücken in einer bedarfsgerechten Unterstützung junger Menschen machen eine Neupositionierung und -gewichtung der Jugendsozialarbeit erforderlich. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ macht daher im vorliegenden Papier die Notwendigkeit verlässlicher Angebote der Jugendsozialarbeit deutlich und fordert eine vermehrte Aufmerksamkeit für das Handlungsfeld bei den örtlichen Jugendhilfeträgern sowie kommunalen Schnittstellenpartner/-innen.

Dabei fordert die AGJ alle Akteur(inn)en auf, vermehrt in Diskussionsprozesse zu den zielgruppenspezifischen Bedarfslagen und der Ausgestaltung entsprechender Leistungsfelder innerhalb des § 13 SGB VIII zu treten. Die AGJ kommt zu dem Schluss, dass die Herausforderungen in der Jugendphase sowie der Zielgruppe und die Leistungen der Jugendsozialarbeit insgesamt verstärkt wahrgenommen, verbindlicher geregelt und konsequent in jugendhilfeplanerische Prozesse überführt werden müssen. Hierzu werden insgesamt mehr Informationen und eine bessere statistische Basis über die Angebote und Zielgruppen von Jugendsozialarbeit benötigt. Dies ist zur Gestaltung passgenauer Angebote unabdingbar, die dann finanziell abzusichern sind. Dabei ist es aus der Sicht der AGJ wichtig, diese Angebote bedarfsgerecht und niedrigschwellig anzulegen, damit sie den Lebenswelten und Lebenslagen der Jugendlichen entsprechen. Darüber hinaus bedarf es einer guten rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit, um junge Menschen im Übergang passend zu begleiten.

Inhalt des Diskussionspapieres

Das ausführliche 20-seitige Papier gliedert sich wie folgt:

1) Einleitung
2) Auftrag der Jugendsozialarbeit
3) Jugendsozialarbeit im Spiegel der Jugendhilfestatistik
4) Herausforderungen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe

  • Jugendhilfeplanung (§§ 79, 79a 80 SGB VIII)
  • Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII)
  • Mobile Jugendarbeit/Streetwork
  • Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
  • Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

5) Herausforderungen der Jugendsozialarbeit an Schnittstellen zu anderen Rechtskreisen

  • im Spannungsfeld Ausbildung und Arbeit
  • im Spannungsfeld Schule
  • für die Jugendsozialarbeit im Spannungsfeld Wohnen
  • für die Jugendsozialarbeit im Spannungsfeld Migration/Flucht
  • für die Jugendsozialarbeit im Spannungsfeld Inklusion

6) Resümee und Forderungen

Das vollständige Diskussionspapier mit dem Titel  „Jugendsozialarbeit in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe“ (PDF, 156 KB) steht zum Download zur Verfügung.

Ansprechperson für dieses Papier in der AGJ ist die zuständige Referentin des Arbeitsfeldes V „Jugend, Bildung, Jugendpolitik“: Eva-Lotta Bueren.

Resümee und Forderungen der AGJ

Als Ergebnis sind hier das Resümee und die Forderungen der AGJ aufgeführt.

Die Jugendsozialarbeit hat viele Schnittstellen sowohl innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe als auch zu anderen Rechtskreisen und Systemen. Dies spiegelt die hohe gesellschaftliche Relevanz der Jugendsozialarbeit wider, macht die Arbeit aber auch herausfordernd und für Externe schwer greifbar. Denn die Strukturen und Akteur(inn)en aus den anderen Rechtskreisen haben häufig eine ungenaue Vorstellung von dem, was die Jugendsozialarbeit tut und wofür sie zuständig ist. Um hier Änderungen zu erreichen, bedarf es verbindlicher Kooperationsgebote, die auch in den Sozialgesetzbüchern angrenzender Handlungsfelder verbindlich formuliert werden.

Mit den folgenden Positionen will die AGJ eine Debatte insbesondere in den Kommunen und gegenüber Kooperationspartner/-innen der Jugendsozialarbeit an den Schnittstellen zu anderen Rechtskreisen anregen und Impulse für eine Weiterentwicklung des SGB VIII setzen:

Mehr Verantwortung für sozial benachteiligte junge Menschen übernehmen

Die AGJ hält es für erforderlich, dass die Lebenssituation insbesondere von sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die damit verbundenen Herausforderungen in der Jugendphase stärker wahrgenommen und die jungen Menschen durch die Leistungen der Jugendsozialarbeit mehr unterstützt werden.
Aus Sicht der AGJ ist es erforderlich, dass auf kommunaler Ebene eine verbindliche Planung zu Leistungen und Diensten der Jugendsozialarbeit etabliert wird, die die Bereiche Jugendhilfe, Schule und Übergang in Ausbildung und Beschäftigung umfasst. Darüber hinaus hält es die AGJ für sinnvoll, den § 13 SGB VIII im Rahmen einer Reform des SGB VIII fachlich weiterzuentwickeln und verbindlicher zu gestalten.

Mehr Informationen/Statistik zu Jugendsozialarbeit

Die Zuordnung von Tätigkeiten der Jugendsozialarbeit in Statistiken ist zum Teil unklar und bildet nicht durchgehend alle Leistungsbereiche der Jugendsozialarbeit ab. Ohne die angrenzenden Bereiche in der Kinder- und Jugendhilfe und in den anderen Regelsystemen (Schule, Arbeitsförderung etc.) ist die Bedeutung des Arbeitsfeldes Jugendsozialarbeit nicht erkennbar. Dieses statistische Dilemma erschwert eine fundierte Auseinandersetzung mit den vorhandenen Angeboten. Die AGJ fordert daher eine klare Zuordnung der Leistungen des 13 SGB VIII in der Jugendhilfestatistik unter Berücksichtigung angrenzender Bereiche.

Mehr jugendhilfeplanerische Auseinandersetzung zu Bedarfen und Unterstützungsleistungen für junge Menschen

Um die Lebenslagen, Ausgrenzungsprozesse und Förderbedarfe Jugendlicher und junger Erwachsener kontinuierlich zu berücksichtigten, muss dies in der Jugendhilfeplanung vor Ort beachtet und umgesetzt werden. Dazu müssen auch Schnittstellen einbezogen und entsprechende Kooperationen der Akteur(inn)en in den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe angeregt sowie aktiv unterstützt werden. Die AGJ sieht die Notwendigkeit, dass Jugendhilfeplanung bereichs- und ressortübergreifend die Handlungsmöglichkeiten anderer Akteur(inn)en in der Kommune in ihre Planungen einbezieht, aber auch diesen gegenüber eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung anwaltlich anstößt. Die Lebenslagen junger Menschen zwischen Schule und Beruf müssen jeweils regional erfasst werden (Bildungs-/Berufsbildungs-/Jugendhilfeplanung). Sie bilden die Grundlage für den sozialpädagogischen Handlungsbedarf in der Jugendphase. Die Jugendsozialarbeit kann auch im Rahmen von Planungsprozessen nicht als isolierte Leistung betrachtet werden. Sie ist vielmehr in den Gesamtzusammenhang der Leistungen nach SGB VIII einzubetten und mit diesen abzustimmen. Dies muss mit der notwendigen finanziellen und personellen Ausstattung der Jugendsozialarbeit einhergehen.

Mehr Gestaltungskraft durch Infrastrukturförderung anstatt Sparkurs

Jugendsozialarbeit in ihrer Angebots-, Träger- und Einrichtungsvielfalt benötigt eine infrastrukturelle Absicherung. Hinreichende Ressourcen sind die Voraussetzung für bedarfsgerechte, niedrigschwellige, an den Lebenswelten der Jugendlichen entlang gestaltete und fest verankerte Angebote der Jugendsozialarbeit. Aus Sicht der AGJ sind z. B. flächendeckend niedrigschwellige Beratungsstellen für junge Menschen zu schaffen, die eine ergebnisoffene Beratung zu den Herausforderungen der Jugendphase im Übergang von der Schule in den Beruf sicherstellen können. Angebote im Bereich der Stärkung von Alltagskompetenzen sind dabei ebenso erforderlich wie solche zur Krisenbewältigung. Ebenso notwendig sind niedrigschwellige werkpädagogische Angebote für junge Menschen während und nach der Vollzeitschulpflicht. Kreise und Kommunen müssen finanziell in die Lage versetzt werden, eine entsprechende Infrastruktur anbieten zu können. Hier sind der Bund und die Länder gefordert.

Klärung der Rolle von Jugendsozialarbeit im Kontext Schule

Die Klärung, welche Rolle und Aufgaben die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt und insbesondere die Jugendsozialarbeit in Zusammenarbeit mit Schule hat, muss bundesweit in der Kinder- und Jugendhilfe und länderspezifisch mit dem Bereich Schule geklärt werden. Die AGJ sieht das Erfordernis für eine nachhaltige Finanzierung von Schulsozialarbeit. Hier kommen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Schulsystem gleichermaßen Verantwortlichkeiten zu. Soweit eine rechtliche Regelung getroffen werden sollte, muss diese jugendhilfe- und schulrechtliche Verbindlichkeit entfalten.

Neben grundsätzlichen Klärungen können aus Sicht der AGJ gemeinsame Fortbildungen und Verständigungsprozesse der Akteur(inn)en vor Ort dazu beitragen, Verantwortungsbereiche und Aufgabenteilung zwischen den Fachkräften der beiden Systeme zu klären, Arbeitsweisen zu erläutern und aufeinander abzustimmen. Es braucht daher eine systematische Kooperation und die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams an Schulen. Je nach regionaler Ausgestaltung birgt dies auch die Chance, dass der Sozialraum mit seinen Angeboten/Netzwerken für die Förderung der Schüler/-innen vermehrt nutzbar gemacht wird. Die AGJ fordert darüber hinaus, dass Angebote der Kinder- und Jugendhilfe an Schulen – und insbesondere solche der Jugendsozialarbeit – zur Strukturausstattung in den Sozialräumen gehören, um niedrigschwellige Zugänge zu pädagogischen Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. Dadurch können sich die Prinzipien der Kinder- und Jugendhilfe und die Inhalte und Angebote der Jugendsozialarbeit entfalten und zu mehr Chancengerechtigkeit für alle jungen Menschen beitragen.  

Mehr Verantwortung im Kontext Wohnen

Die Diskussion über bezahlbaren Wohnraum ist breit und wird von verschiedenen gesellschaftlichen Akteur(inn)en aufgegriffen und geführt. Auch die AGJ und die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe mit ihren Zielgruppen können sich dieser Forderung anschließen. Für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit fordert die AGJ konkret, die erfolgreiche Einmündung in selbstständiges Wohnen als Teil der sozialen Integration von Jugendlichen und insbesondere jungen Erwachsenen zu verstehen und in das Aufgabenspektrum der Jugendsozialarbeit aufzunehmen. Sozialpädagogisch begleitetes Wohnen für sozial benachteiligte junge Menschen während der schulischen und beruflichen Ausbildung bzw. während der beruflichen Orientierung – unabhängig vom Elternhaus – muss daher ausgebaut werden. Deshalb ist es wichtig, dass bei der Bauplanung und der Schaffung von Wohnraum junge Menschen in den Blick genommen und als relevante Zielgruppe erkannt werden. Hierauf müssen die Akteur(inn)en der Kinder- und Jugendhilfe vermehrt hinweisen und sich dafür ressortübergreifend einsetzen.

Mehr Verantwortung im Kontext Flucht/Migration

Dass junge Menschen in Deutschland einen Migrations- oder Fluchthintergrund haben, ist längst keine Ausnahme mehr, sondern Normalität. Damit kommt der Teilhabe geflüchteter junger Menschen in allen Politikbereichen eine eigenständige Bedeutung zu, die nicht durch ein gesondertes Ressort „Integration“ geleistet werden kann. Die AGJ fordert daher, die Integration als Daueraufgabe in allen Ressortbereichen gesetzlich zu verankern und mit den nötigen Finanzstrukturen zu unterlegen. Die AGJ fordert in diesem Zusammenhang auch, dass alle jungen Menschen – unabhängig davon, ob sie in Deutschland geboren, aufgewachsen oder zugewandert sind – die notwendige Beratung und Hilfe erhalten, um den Weg durch das Bildungssystem und den Einstieg in den Beruf gut zu bewältigen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund oftmals zusätzliche Hürden zu meistern haben, die ebenso im Fokus der Jugendsozialarbeit sein müssen.

Qualitätsentwicklung bei rechtskreisübergreifender Arbeit

Aus dem Blickwinkel betroffener junger Menschen ist eine Qualitätsentwicklung in den einzelnen Rechtskreisen und in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit am Übergang Schule-Beruf, z.B. im Kontext von Jugendberufsagenturen, dringend geboten. Die AGJ fordert die Akteur(inn)en auf, auch nach der Etablierung von Kooperationsstrukturen weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Qualität der Kooperation – auch unter Einbezug der Reha-Fachabteilung – zu verbessern und eine jugendgerechte Ausgestaltung der Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene (weiter-) zu entwickeln. Integrationsgefährdete Jugendliche sollen von den gemeinsamen rechtskreisübergreifenden Planungen und Beratungen besonders profitieren.
Auch die Aufzählung im § 13 (4) SGB VIII sollte durch das Jobcenter ergänzt und als nicht abschließende Aufzählung von Institutionen kenntlich gemacht werden.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ will auf Grundlage der in diesem Papier erfolgten Beschreibung der Herausforderungen und daraus abgeleiteten Forderungen mit den verschiedenen Akteur(inn)en der Jugendsozialarbeit und den Schnittstellenpartner/-innen ins Gespräch kommen. So sollen gemeinsam Prozesse der Klärung und Verständigung vorangetrieben werden, die in einer Neupositionierung und -gewichtung der Jugendsozialarbeit münden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

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