Jugendsozialarbeit

Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII - Jugendhilfe zwischen Schnittstellenproblemen, Verdrängung und sozialpädagogischem Profil

Wozu bedarf es Angebote der Jugendberufshilfe im Rahmen der Jugendhilfe, wenn das SGB II und das SGB III verschiedenste Maßnahmen der Arbeitsförderung für die gleiche Altersgruppe zur Verfügung stellt? Autorinnen des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V. (BRJ) stellen in ihrem Beitrag das Profil dieser Jugendhilfeleistung und die Bewilligungspraxis dar.

21.07.2016

Das SGB II und das SGB III stellen verschiedenste Maßnahmen der Arbeitsförderung für die gleiche Altersgruppe zur Verfügung. Wozu bedarf es dann noch sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe (§ 13 Abs. 2 SGB VIII)?

Für welche Zielgruppe die jeweiligen Angebote vorgesehen sind und welche Unterschiede es in der Ausrichtung sozialpädagogischer Angebote im Vergleich zu Maßnahmen des SGB II und III gibt, stellen die Kolleginnen des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V. (BRJ) auch anhand eines Beispiels aus ihrer Beratungspraxis in ihrem Beitrag in der Reihe "jugendsozialarbeit aktuell" dar.

Wenn sie zum Ende dieses Artikels darauf hinweisen, dass der in Kürze erscheinende Entwurf der SGB VIII-Reform womöglich eine Streichung des oben zitierten Absatzes 2 des § 13 SGB VIII vorsehen könnte, deutet dies vielleicht auch darauf hin, dass unter anderem die seit mehreren Jahren zu erlebende Praxis der Zuweisung zum JobCenter gesetzlich manifestiert würde.

Den gesamten Artikel erhalten Interessierte auf der Webseite der LAG Katholische Jugendsozialarbeit NRW unter:
<link http: www.jugendsozialarbeit.info jsa lagkjsnrw web.nsf id li_jsaaktuell14616.html _blank external-link-new-window zum artikel auf den seiten der>www.jugendsozialarbeit.info/jsa/lagkjsnrw/web.nsf/id/li_jsaaktuell14616.html

Quelle: LAG Katholische Jugendsozialarbeit NRW

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