Jugendsozialarbeit

Innenminister und Justizminister eröffnen Haus des Jugendrechts in Trier

Innenminister Roger Lewentz und Justizminister Jochen Hartloff haben am Freitag in Trier das landesweit vierte Haus des Jugendrechts eingeweiht. Der Justizminister erläuterte dabei, dass ein vernetztes Zusammenwirken von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt sowie der Jugendgerichtshilfe essentiell sei bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität.

27.08.2012

„Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sind besondere Verfahren, bei denen der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Die Reaktion auf strafrechtlich relevantes Verhalten muss individuell und vor allem zeitnah zur Straftat erfolgen“, betonte Hartloff.

Innenminister Lewentz sagte, die verbesserte Aufbau- und Ablauforganisation in den Häusern des Jugendstrafrechts trage in erheblichem Maße dazu bei, kriminelle Karrieren zu verhindern: „Jugendliche Straftäter schnell zu überführen und zur Verantwortung zu ziehen ist wichtig“, sagte der Minister, „noch wichtiger ist es aber zu verhindern, dass junge Menschen überhaupt zu Tätern werden und dauerhaft in die Kriminalität abgleiten.“

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz habe sich wiederholt dafür ausgesprochen, in Rheinland-Pfalz Häuser des Jugendrechts einzurichten. Die Einrichtungen hätten den Erfolg ihrer Arbeit bereits durch die guten Praxisergebnisse und durch  Evaluationen unter Beweis gestellt. Alle Beteiligten erhofften sich, auf diese Weise dazu beizutragen, dass das frühe Abgleiten junger Menschen in kriminelle Karrieren verhindert werde. Die Einrichtung der Häuser des Jugendrechts sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Jugendkriminalität und für mehr Opferschutz sowie Gewaltprävention, betonte Minister Hartloff.

Beide Minister erklärten, die Eröffnung des vierten Hauses des Jugendrechtes sei ein Anlass, das Erreichte zu würdigen und allen Beteiligten für die erfolgreiche, konstruktive Zusammenarbeit zu danken.

Hintergrundinformation

Das ganzheitlich orientierte Konzept der Häuser des Jugendrechts, in dem die Durchführung von Fallkonferenzen einen wichtigen Bestandteil darstellt, bezweckt eine Verknüpfung des Jugendstrafverfahrens mit sinnvollen pädagogischen Angeboten für junge Straftäterinnen und Straftäter. Neben der Verfahrensbeschleunigung werden daher weitere Ziele verfolgt, wie der Ausbau ambulanter Maßnahmen, die Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, die Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation sowie die Stärkung der Zusammenarbeit mit Schulen und der Prävention. Ein besonderer Akzent liegt in einer stärkeren Berücksichtigung der Opferbelange und der Wahrung und Wiederherstellung des sozialen Friedens durch den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA). Weitere Häuser des Jugendrechts gibt es in Ludwigshafen, Mainz und Kaiserslautern.

Quelle: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 24.08.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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