Jugendsozialarbeit

Hamburgs Senats-Kommission gegen Gewalt im öffentlichen Raum legt Ergebnisse vor

Hamburgs „Kommission des Senats gegen Gewalt im öffentlichen Raum“ war Ende Juni 2010 eingesetzt worden, nachdem kurz hintereinander einige brutale Gewaltvorfälle die Stadt erschüttert hatten.

16.12.2010

Gewalttäter sollen Konsequenzen noch schneller spüren

Junger Mensch streckt seine Faust entgegen
Quelle: sxc/lusi

Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit wurden am 18. Januar im Hamburger Rathaus vorgestellt. Die Kommission hat sich auf insgesamt zwölf Maßnahmen verständigt, die speziell junge erwachsene Gewalttäter, aber auch jugendliche Täter in den Fokus nehmen sollen.

Zum Maßnahmenkatalog gehören unter anderem

  • die weitere Beschleunigung der Strafverfolgung,
  • die Verschärfung des Waffenrechts,
  • die Verschärfung des Strafrechts,
  • die Eindämmung des Schulschwänzens in Berufsschulen,
  • der Ausbau der Sozialarbeit und der Prävention vor Ort in den Bezirken sowie
  • der Entzug der Fahrerlaubnis bei Gewalttätern.

Der Hamburger Senat knüpft mit diesem Maßnahmenpaket an zum Teil bereits seit vielen Jahren erfolgreich laufende Projekte und Programme an – zum Beispiel an das Handlungskonzept gegen Jugendgewalt, die Maßnahmen gegen Gewalt auf St. Pauli oder die Sicherheitskonferenzen, vor allem im Bezirk Harburg.

Innen- und Justizsenator Heino Vahldieck sagte im Rahmen der Vorstellung der Kommissionsergebnisse, es sei vor allem die Gewaltkriminalität, die das Sicherheitsgefühl der Menschen besonders beeinträchtige. „Die Ergebnisse der Kommission sind ein weiteres deutliches Signal dafür, dass wir Gewalttaten nicht hinnehmen. Straftäter, die andere um ihre Gesundheit bringen, müssen neben dem Strafverfahren mit weiteren Konsequenzen rechnen. Wenn ein Täter nach seiner Tat die staatliche Reaktion schnell und heftig spürt und vielleicht darüber hinaus noch seinen Führerschein verliert, dann besteht die Chance, dass künftig weniger Gefahr von ihm ausgeht. Und wenn ein 18-Jähriger einen Mord begeht, dann muss es grundsätzlich lebenslänglich geben können – und keine Jugendstrafe. Wir müssen auch in Zukunft gemeinsam alles tun, um den Schutz der Bürger vor Gewalttätern weiter zu verbessern“, so Vahldieck.

Sozial- und Schulsenator Dietrich Wersich hob hervor, dass mit dem behördenübergreifend entwickelten Maßnahmenpaket ein stimmiges Konzept vorliege, das deutlich das Verhindern von Taten in den Blick nehme und Maßnahmen vorsehe, die verhindern sollen, dass junge Menschen zu Tätern würden. Prävention sei der beste Opferschutz und deshalb genauso wichtig, wie die Sanktion von Taten. „Die vorbeugende Arbeit, die viel mit Vertrauen und der Präsenz vor Ort zu tun hat, kann der Staat nicht alleine leisten. Dazu braucht es Engagement in den Quartieren, wie es die Kiezläufer auf der Veddel zeigen oder wie es die Sicherheitskonferenzen in Harburg hervorbringen. Ich bin davon überzeugt, dass beide Projekte auch in anderen Stadtteilen Erfolg haben können. Die Hamburger sind engagiert und viele würden sich gerne mehr in ihrer Nachbarschaft einsetzen – warum nicht auch, indem sie sich um die Sicherheit sorgen?“

Die Kommission hat in den vergangenen Monaten zusätzliche, neue Maßnahmen erarbeitet, die an bereits bestehende Projekte anknüpfen und diese zum Teil ergänzen und erweitern. Gewalttaten in der Öffentlichkeit, zum Beispiel gefährliche und schwere Körperverletzungen, werden zu einem großen Teil von jungen Erwachsenen im Alter von 21 bis 30 Jahren verübt; diese Tätergruppe stand bei der Arbeit der Kommission im besonderen Fokus.

Zu den erfolgreichen bestehenden Programmen gehören unter anderem die zehn Maßnahmen des Handlungskonzepts gegen Jugendgewalt, die Fortschreibung des "Landesaktionsplans Opferschutz“ sowie die Maßnahmen gegen Gewalt auf St. Pauli (Videoüberwachung, Waffenverbot, Glasflaschenverbot, Einrichtung eines Gefahrengebiets, Polizeipräsenz), aber auch die begleitende Sozialarbeit und die Sicherheitskonferenzen vor allem im Bezirk Harburg.

Folgende zwölf Maßnahmen sollen nach dem Willen der Kommission des Senats gegen Gewalt im öffentlichen Raum neu eingeführt bzw. erweitert werden:

1. Beschleunigte Strafverfolgung auch bei über 21-jährigen: Ausweitung von PROTÄKT („Projekt Täterorientierte Kriminalitätsbekämpfung“) auf PROTÄKT II

Die Strafverfolgung wird künftig auch bei gefährlichen jungen erwachsenen Gewalttätern weiter beschleunigt und intensiviert. Unter der Bezeichnung „PROTÄKT II“ wird hierfür ein Sonderdezernat bei der Staatsanwaltschaft eingerichtet. Im Fokus werden dabei die gut 150 gefährlichsten bei der Polizei bekannten Intensivtäter stehen, die älter als 21 Jahre sind. In diesen Fällen wird es einen schnelleren Informationsaustausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft geben, und die täterbezogenen Vorgänge werden dort stets von denselben Mitarbeitern bearbeitet. Durch diesen kurzen Dienstweg kann schnellstmöglich ein Haftbefehl geprüft und Anklage erhoben werden. In den PROTÄKT-Täterakten werden die persönlichen Lebensverhältnisse dokumentiert und dem Gericht mit der Anklage übersandt. Dieses umfangreiche Wissen über den Lebenslauf und die Defizite des Täters ermöglichen vor Gericht noch zielgenauer, geeignete Haftstrafen und Bewährungsauflagen zu verhängen. Damit wird die bereits bei jugendlichen Gewalttätern angewandte Arbeit von PROTÄKT unter dem Namen „PROTÄKT II“ auf junge Erwachsene ausgedehnt, die bestimmte schwere Straftaten begangen haben, zum Beispiel gefährliche und schwere Körperverletzungen.

2. Beschleunigtes Verfahren bei jugendlichen Straftätern entsprechend dem „Neuköllner Modell“: Spürbare Sanktion schon innerhalb eines Monats

Für geeignete Fälle wird bei jugendlichen Tätern das beschleunigte Verfahren nach dem so genannten „Neuköllner Modell“ eingeführt. In diesem vereinfachten und schnelleren Jugendverfahren folgt die Strafe nach bestimmten Taten auf dem Fuße. Das Ziel ist, kriminelle Karrieren zu unterbinden, indem durch eine rasche Sanktion von vornherein verhindert wird, dass sich Jugendliche an kriminelle Lebensgewohnheiten gewöhnen. Rechtsgrundlage für dieses beschleunigte Verfahren sind die §§ 76 ff. Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Besonders geeignet für die Anwendung des vereinfachten Jugendverfahrens sind zum Beispiel Zwischenfälle in der Schule (Diebstahl, Körperverletzung), nach denen die Täter neben den sofortigen pädagogischen Konsequenzen auch prompt die strafrechtlichen Folgen ihres Handelns zu spüren bekommen. Durch die Schaffung der notwendigen organisatorischen Voraussetzungen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht (zum Beispiel die Etablierung fester Ansprechpartner und die Abstimmung über kurze Kommunikationswege) sollen die Verfahren innerhalb eines Monats bearbeitet und abgeschlossen werden.

Bei heranwachsenden, über 20jährigen Beschuldigten, für die § 76 JGG nicht anwendbar ist, wird die Beschleunigung der Verfahren über § 417 StPO verstärkt.

3. Verbot für Gewalttäter, erlaubte oder erlaubnispflichtige Waffen zu besitzen: Gesetzesinitiative auf Bundesebene

Gewalttäter sollen künftig nicht mehr die Möglichkeiten haben, mit erlaubten, legal zu erwerbenden Waffen umzugehen. Hamburg wird dazu eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene anstoßen. Bei Gewalttätern werden häufig Zweifel bestehen, dass sie mit erlaubten Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Dolche) oder mit genehmigungspflichtigen Waffen und Munition rechtstreu umgehen. Die von diesen Personen ausgehenden Gefahren für die Sicherheit der Menschen können durch eine verstärkte Anwendung des Waffengesetzes (§ 41 WaffG), das so genannte „Waffenverbot für den Einzelfall“, deutlich verringert werden. Dieses Instrumentarium wird in Hamburg bereits genutzt: Seit der Zentralisierung der Waffenverwaltung bei der Polizei (Juli 2003) bis Oktober 2010 wurden aufgrund von Einzelfallprüfungen insgesamt rund 2.300 Waffen- und Munitionsverbote erteilt. Diese aufwändige Einzelfallprüfung würde erheblich erleichtert, wenn Gewalttäter automatisch mit einem Waffenverbot nach § 41 WaffG belegt würden. Dazu könnten entweder das Waffengesetz oder das Strafrecht geändert werden. Eine zeitnahe und realistische Möglichkeit hierfür gibt es in diesem Jahr, wenn der Bund das Gesetz über die Errichtung des Nationalen Waffenregisters vorlegen wird. Hier wird Hamburg über den Bundesrat eine Verschärfung der Regeln des § 41 WaffG oder des StGB anstreben. Ein solches automatisches Waffenverbot für Gewalttäter würde nach Einschätzung der Innenbehörde zu deutlich mehr Waffenverboten in Hamburg führen.

4. Gewalttäter müssen in Zukunft damit rechnen, den Führerschein zu verlieren

Gewalttäter müssen in Hamburg künftig damit rechnen, zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) geladen zu werden und möglicherweise die Fahrerlaubnis zu verlieren. Bislang müssen vor allem solche Fahrer mit einer MPU rechnen, die Verkehrsstraftaten begehen, also zum Beispiel unter Drogeneinfluss oder schwer alkoholisiert am Steuer sitzen. Bei diesen Fahrern bestehen berechtigte Zweifel, ob sie geeignet sind, Auto zu fahren.

Künftig nimmt Hamburg darüber hinaus auch Gewalttäter ins Visier. Denn auch bei Gewalttätern, die bestimmte schwere Straftaten (zum Beispiel gefährliche und schwere Körperverletzungen, Raub, Vergewaltigung) verüben, bestehen große Zweifel, ob sie überhaupt geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen; sie könnten aufgrund ihres Aggressionspotenzials für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen. In diesen Fällen wird die Polizei künftig den zuständigen Landesbetrieb Verkehr (LBV) über die Tat und den Straftäter informieren (Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 12 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz). Der LBV wird dann anordnen, dass sich der Straftäter bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einer MPU unterziehen muss, in der festgestellt wird, ob er weiter Autofahren darf oder nicht. Die Kosten sind vom Straftäter zu tragen.

5. Bessere berufliche Perspektiven für Jugendliche / Neue „Jugendberufsagentur“ soll eingerichtet werden

Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird federführend unter Beteiligung weiterer Fachbehörden ein System entwickeln, in dem allen schulpflichtigen Jugendlichen schulische und berufliche Zukunftsperspektiven geboten werden – insbesondere solchen jungen Menschen, die zurzeit keine Arbeit oder keinen Ausbildungsplatz haben. Dazu soll künftig unter anderem eine neue „Jugendberufsagentur“ eingerichtet werden, welche für die Jugendlichen Beratungsgespräche und Qualifizierungsmaßnahmen organisiert. Ziel ist es, den betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance auf eine regelmäßige Beschäftigung zu geben. Diese beruflichen und dadurch auch finanziellen Perspektiven sollen gesellschaftliche und soziale Ausgrenzung mit allen negativen Folgen wie Frustration und gewalttätige Reaktionen vermeiden. Die mangelnde berufliche Perspektive ist ein gewichtiger Risikofaktor im Leben jugendlicher Gewalttäter. Die Aufnahme einer regelmäßigen Arbeit oder die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren, können positive Wendepunkte für den weiteren Lebenslauf sein und kriminelle Karrieren verhindern.

6. Schulbesuch an Berufsschulen wird auch künftig überwacht / Neue Ausbildung zu Anti-Gewalt-Koordinatoren

Das zunächst zeitlich befristet angelegte Projekt zur Überwachung des Schulbesuchs an Beruflichen Schulen in Hamburg wird dauerhaft fortgesetzt. Die seit dem Schuljahr 2008/2009 eingesetzten 27 als Assistenten für die Überwachung des Schulbesuchs an Beruflichen Schulen in Hamburg, ehemalige Mitarbeiter der Asklepios-Kliniken, stellen die Teilnahme der Berufsschüler am Unterricht sicher und sollen so auch negativen Schulkarrieren vorbeugen. Ziel ist es, das Schulschwänzen weiter einzudämmen, denn das Schwänzen ist ein Risikofaktor für kriminelle Karrieren Jugendlicher und in der Folge auch junger Erwachsener. Die Schulassistenten erfassen Schüler, die den Unterricht versäumen oder sich ständig verspäten, nehmen Kontakt mit den Eltern, Erziehungsberechtigten oder Ausbildungsbetrieben auf und bereiten normverdeutlichende Gespräche vor. Darüber hinaus nehmen sie Hausbesuche vor, organisieren Weck- und Abholdienste, halten den Kontakt zu externen Stellen (z.B. REBUS oder ASD) und beantragen Zwangsgelder.

Neben der Verstetigung der Stellen für die Mitarbeiter sollen die 27 Schulassistenten darüber hinaus zu so genannten Anti-Gewalt-Koordinatoren an Berufsschulen qualifiziert werden, die unter anderem Straftaten an Schulen der Polizei melden, Ordnungsmaßnahmen als Reaktion auf Gewaltdelikte koordinieren, den Kontakt zu den Opfern suchen und die Eltern gewalttätiger Schüler in die Schule bestellen.

7. Auf- und Ausbau gewaltpräventiver Netzwerke auf lokaler Ebene

Die Sozialarbeit vor Ort in den Bezirken wird weiter verstärkt, um Konflikte zu lösen, Integration zu fördern, Gewalt, Kriminalität und Vandalismus zurückzudrängen und den Bewohnern in ihrem sozialen Umfeld ein sichereres Gefühl zu vermitteln. Ziel ist der Ausbau der kommunalen Gewaltprävention durch das Zusammenwirken von Bürgern, bezirklichen Stellen, Polizei und Sozialeinrichtungen, um dadurch zum Beispiel Zugänge zu schwer erreichbaren Gruppen Jugendlicher und junger Erwachsener zu erhalten. Dazu werden die so genannten „Sozialraumorientierten Fachgespräche zur Gewaltprävention“, die bisher unregelmäßig in einzelnen Stadtteilen Hamburgs stattfanden, in Zukunft dreimal jährlich in jedem Bezirk durchgeführt. An den Fachgesprächen sind Schulen, Jugendhilfe, Bezirkspolitik, Medien, Polizei und Anwohner in gewaltbelasteten Regionen beteiligt. Sie unterstützen den Aufbau von Netzwerken und lokaler Präventionsstrategien, halten den Kontakt mit Behörden, Institutionen und Vereinen und untersuchen, ob sich entwickelte Maßnahmen zur Prävention in der Praxis bewähren. Beispiel für eine gelungene Vernetzung ist der Bezirk Harburg mit der dortigen Sicherheitskonferenz.

8. Kiezläuferprojekt von der Veddel wird auf alle Bezirke ausgedehnt

In Zukunft wird es in jedem Hamburger Bezirk ein so genanntes Projekt „Kiezläufer“ geben, um die Gewaltprävention weiter zu stärken. „Kiezläufer“ haben drei Hauptaufgaben: Sie zeigen in den Abendstunden Präsenz im Stadtteil und verbessern dadurch das Sicherheitsempfinden der Bürger; sie geben Hilfe zur Deeskalation in Krisensituationen; und sie sprechen verhaltensauffällige Jugendliche, die nicht von den Einrichtungen der Jugendhilfe erreicht werden, auf deren Probleme an und weisen auf bestehende Angebote hin, zum Beispiel in der beruflichen Bildung.

Bei der Ausweitung des Kiezläufer-Projektes wird auf die Erfahrungen in Veddel zurückgegriffen, die mit Jugendlichen nach mehreren spektakulären Vorfällen von Jugendgewalt im Jahr 2009 gemacht wurden.

Vor dem Hintergrund der Vorfälle wurde auf der Veddel ein breites Bündnis von Institutionen aus Schule, Jugendhilfe, Polizei und Kirchengemeinde, darunter auch die Islamische Gemeinde Veddel, aktiv, auf dessen Initiative das in Berlin entwickelte „Kiezläuferprojekt“ eingeführt wurde. Die Kiezläufer, die seit Mitte März 2010 auf der Veddel arbeiten, sind acht junge Erwachsene, die speziell in den Themenbereichen Konfliktaustragung und Mediation ausgebildet wurden. Sie sind im Stadtteil aufgewachsen, sind bei den Jugendlichen bekannt und akzeptiert und haben den Status des „älteren Bruders“ inne.

9. Einführung des Warnschussarrestes

Zur Verbesserung der Sanktionsmöglichkeiten nach Straftaten setzt sich Hamburg für die schnelle Einführung eines Warnschussarrestes ein. Mit diesem Warnschussarrest wird dem Richter die Möglichkeit gegeben, neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe zusätzlich einen Jugendarrest zu verhängen. Die gerichtliche Verhängung und der sofortige Vollzug eines Warnschussarrestes gleich zu Beginn der Bewährungszeit soll den jugendlichen Tätern deutlich vor Augen führen, mit welchen Konsequenzen sie rechnen müssen, wenn sie ihr Verhalten nicht ändern. Denn Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt sind, nehmen junge Gewalttäter häufig nicht als spürbare Sanktion, sondern als „Freispruch zweiter Klasse“ wahr; sie verlassen den Gerichtssaal mit dem Gefühl, „günstig“ davon gekommen zu sein und begehen möglicherweise innerhalb kürzester Zeit weitere Straftaten – weil sie „ja vom Staat nichts weiter zu befürchten haben“. Hamburg wird sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass die Bundesregierung zügig einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegt. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Schaffung eines Warnschussarrestes vorgesehen.

10. Nur noch in Ausnahmefällen Jugendstrafen für 18- bis 20-jährige Täter

Hamburg wird sich über den Bundesrat dafür einsetzen, dass das allgemeine Strafrecht grundsätzlich für über 18-jährige Täter angewendet wird. Durch eine Änderung des § 105 Jugendgerichtsgesetz soll klargestellt werden, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht auf 18- bis 20-jährige junge Erwachsene lediglich im Ausnahmefall in Betracht kommt – und zwar nur bei solchen Tätern, bei denen eine erhebliche Entwicklungsverzögerung vorliegt und die deshalb mit den Maßnahmen des Jugendstrafrechts noch zu erreichen sind. Wer volljährig ist, übernimmt alle Rechte und damit auch alle Pflichten eines mündigen Erwachsenen. Daher muss er auch mit allen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er Straftaten begeht. Insofern muss ein 18-jähriger Mörder auch grundsätzlich mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe rechnen.

11. Erhöhung der maximalen Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahre

Wer als Jugendlicher schwerste Straftaten, zum Beispiel Mord, begeht, soll künftig bis zu 15 Jahren ins Gefängnis gehen. Gegenwärtig beträgt die Höchstdauer der Jugendstrafe zehn Jahre. Mehrere Tötungsdelikte in der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass dieses Strafmaß bei schwerster Kriminalität junger volljähriger Täter nicht ausreicht. Mit der Anhebung der Höchststrafe soll deutlich werden, dass das Jugendstrafrecht kein stumpfes Schwert ist und dass auch schwerste Straftaten angemessen geahndet werden können. Hamburg wird die Bundesregierung über den Bundesrat auffordern, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.

12. Vereinfachte Untersuchungshaft für gefährliche Wiederholungstäter

Damit gefährliche Straftäter vereinfacht in Untersuchungshaft genommen werden können, um die Menschen vor weiteren schweren Straftaten zu schützen, sollen die Voraussetzungen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr erweitert werden. Um die Prüfung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr zu erleichtern – insbesondere die Prognose, ob von einem gefährlichen Straftäter auch weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht –, soll darüber hinaus die Dokumentation der Vorgeschichte der Täter im Erziehungsregister erweitert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundesrat war bereits in der 18. Legislaturperiode durch den Senat vorbereitet worden und wird nun wieder aufgegriffen.

Quelle: Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg

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