„jugendsozialarbeit aktuell“

Die Entwicklung beruflicher Benachteiligtenförderung

Die Förderung benachteiligter junger Menschen beim Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung hat sich in den 40 Jahren seit ihrer Einführung ausgeweitet, differenziert und spezialisiert. Aus dem kleinen sozialpädagogisch orientierten Benachteiligtenprogramm des Bundesbildungsministeriums ist ein Regelprogramm in der Arbeitsförderung geworden. Die aktuelle Ausgabe der Reihe „jugendsozialarbeit aktuell“ skizziert die Entwicklungen von den Anfängen des Programms bis hin zu der neuesten Förderform „Asa flex“.

14.01.2021

Die berufliche Benachteiligtenförderung ist seit 40 Jahren im Wandel. Aus dem kleinen sozialpädagogisch orientierten Benachteiligtenprogramm des Bundesbildungsministeriums ist ein Regelprogramm in der Arbeitsförderung geworden. Durch diesen Übergang sind weitreichende Änderungen eingetreten und der Charakter der Maßnahmen hat sich geändert. Aus der jugendhilfeorientierten Förderung des Sonderprogramms zu Beginn ist ein an arbeitsmarktpolitischen Zielen ausgerichtetes und standardisiertes Programm der Arbeitsverwaltung geworden.

Neben der außerbetrieblichen Berufsausbildung und den ausbildungsbegleitenden Hilfen sind weitere Fördermöglichkeiten wie die begleitete betriebliche Ausbildung für junge Menschen mit einer Behinderung oder die Initiative „VerA – Stark durch die Ausbildung“ entwickelt worden. Die im Berufsbildungsgesetz geregelte Mindestausbildungsvergütung für junge Menschen gilt auch für außerbetrieblich ausgebildete Jugendliche (§ 76 Abs. 7 SGB III). Benachteiligte junge Menschen können auch zunächst eine Einstiegsqualifizierung durchlaufen, bevor sie eine Berufsausbildung beginnen.

Seit 2015 ergänzt die Assistierte Ausbildung (AsA) das Angebot an Hilfsmaßnahmen während der Berufsausbildung. Hier können in einer fakultativen Vorphase junge Menschen auf eine Ausbildung vorbereitet werden; in der begleitenden Phase werden Jugendliche wie Ausbildungsbetriebe unterstützt. Dadurch hat sich die Zahl der Teilnehmer/-innen an Fördermaßnahmen verändert. Auch das in 2020 in Kraft getretene „Arbeit von morgen-Gesetz“ entwickelt die Richtlinien kontinuierlich weiter. Die ausbildungsbegleitenden Hilfen sollen nach einer Übergangszeit durch das jüngere Instrument „Assistierte Ausbildung“ ersetzt werden, das eine ähnliche Zielrichtung verfolgt. Alle bisherigen Fördermöglichkeiten bleiben dabei erhalten. In Zukunft können junge Menschen in Ausbildung und – neu – in der Einstiegsqualifizierung mit „AsA“ unterstützt werden.

Der gesamte Artikel in der aktuellen Ausgabe von „jugendsozialarbeit aktuell“ findet sich auf der Webseite der LAG Katholischen Jugendsozialarbeit NRW.

Quelle: Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen e.V.

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