Jugendsozialarbeit

Deutscher Verein begrüßt den Weg der EU-Jugendgarantie

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. begrüßt den Implementierungsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie, der am 08. April 2014 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

11.04.2014

Nach Ansicht des Deutschen Vereins hat die am 8. April 2014 vom Bundeskabinett beschlossene <link http: ec.europa.eu social external-link-new-window external link in new>Umsetzung der EU-Jugendgarantie den richtigen Ansatz.

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Mit frühzeitigen Unterstützungsangeboten unter dem Leitgedanken der „Prävention statt Reparatur“ würde ein richtiger Weg eingeschlagen. Auch die Idee, Kooperationen zwischen Jobcenter, Agentur für Arbeit und Jugendhilfe zu optimieren, deckt sich mit den Forderungen des Deutschen Vereins. „Junge Menschen, die Orientierung suchen, brauchen eine Beratung, die alle Möglichkeiten ausschöpft. Chancen dürfen nicht vertan werden, nur weil ein Amt nicht mit dem anderen spricht“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. 
 
Bedauerlich sei jedoch, dass das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht die Gelegenheit wahrnimmt, im Zuge der Jugendgarantie einige Reglungen in der Sozialgesetzgebung nach zu bessern: Zum Beispiel haben junge Menschen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten, einen Anspruch direkt nach der Antragsstellung in eine Ausbildung oder eine Arbeitsstelle vermittelt zu werden. In der Gesetzgebung zur Arbeitsförderung fehlt dieser Anspruch. Diese Ungleichbehandlung sollte aus Sicht des Deutschen Vereins im Sinne der jungen Menschen behoben werden.
 
Mit der Umsetzung der Jugendgarantie kommt die Bundesregierung der Empfehlung des Europäischen Rates vom 22. April 2013 nach. Demnach soll jeder EU-Mitgliedsstaat sicherstellen, dass Jugendlichen bis zu 25 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schulbildung beenden, einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz, eine Arbeitsstelle oder eine Weiterbildung angeboten bekommen.
 
Die ausführliche Stellungnahme ist <link http: www.deutscher-verein.de empfehlungen_archiv dv-08-14-europa external-link-new-window external link in new>hier abrufbar.
 
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 11.04.2014

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