Jugendsozialarbeit

CDU-Bundestagsabgeordneter neu im Beirat des Projektes „leben.lernen.chancen nutzen.“

„An der Notwendigkeit des Jugendwohnens und dessen Zukunftssicherung gibt es gar keinen Zweifel“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer anlässlich seines Beitritts zum Beirat des Forschungs- und Praxisentwicklungsprojektes „leben.lernen.chancen nutzen.“.

28.01.2010

Köln, 28. Januar 2010.  Uwe Schummer: „Die Förderung des Jugendwohnens ist eine immens wichtige und auch bildungspolitische Aufgabe, der ich mich sehr gerne im Projektbeirat widme.“

In Trägerschaft des Verbandes der Kolpinghäuser eV (VKH) beleuchtet das vom „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ (BMFSFJ) für vier Jahre (01.04.2007 bis 31.03.2011) bewilligte Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekt die Zukunft beruflicher Bildung. Projektleiter Andreas Finke: „Wir sind Herrn Schummer sehr dankbar für sein Engagement. Uns alle motiviert und leitet die Tatsache, dass Jugendwohnen angesichts demographischer Entwicklung, Fachkräftemangel und angestrebter Europäischer Mobilitätsprozesse immer wichtiger wird. Jugendwohnen ist genau das kohärente Angebot, das von allen Seiten gefordert wird, allerdings ist seine Zukunft auch genau aus diesem Grund gefährdet.“ 

Finke verweist auf das „Dilemma“, in dem sich das Jugendwohnen befinde. Viele seien zuständig und keiner wirklich verantwortlich. „Als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe steht das Jugendwohnen im Dienst von Rahmenbedingungen für Mobilität bei Azubis, als Dienstleister für Blockschüler und Berufsfachschüler steht es im Dienst von BaFöG-Gesetz und Bildungs-/ Kultus-/ Schulministerien der Länder und als Dienstleister für die Kinder- und Jugendhilfe im Dienst von Ländern und Kommunen“, bestätigt Uwe Schummer. Darüber hinaus profitiere auch die Wirtschaft in nicht unerheblichem Maße von dem Angebot, aber auch hier fallen Kostenträger aus, weil sie sich entweder nicht in der Lage sehen oder nicht zuständig fühlen. Uwe Schummer: „Tatsache ist, dass Jugendwohnen Mobilität erst ermöglicht und die pädagogische Begleitung in den Einrichtungen mangelnde Ausbildungsreife überwindet, soziale Kompetenzen vermittelt, Ausbildungsabbrüche verhindert und allgemein dabei hilft, die Integration in einem neuen Lebensumfeld zusammen mit der beruflichen Integration erfolgreich zu unterstützen.“ 

Die landläufig mit „Jugendwohnen“ bezeichnete Leistung ist rechtlich verankert in § 13 Abs. 3 KJHG (SGB VIII). Es ist ein Unterstützungsangebot für junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die ausbildungs- und arbeitsmarktbedingt, aus Gründen der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen sowie aus sonstigen sozialen Gründen die Familie verlassen und an einem anderen Ort auf sich allein gestellt sind. Jugendwohnen bietet diesen jungen Menschen an über 500 Standorten in Deutschland Wohnung - meist in einer Gruppe von Gleichaltrigen - sowie sozialpädagogische Begleitung im Alltag. Jährlich mehr als 200.000 Jugendliche nutzen das Jugendwohnen. Fast 60 Prozent von ihnen sind minderjährig. 

Quelle: Projekt Jugendwohnen

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